Vergewaltigung in Linz

U-Haft auch über vierten Verdächtigen verhängt

Oberösterreich
03.04.2022 11:13

Nach der Gruppenvergewaltigung einer 16-jährigen Deutschen am Areal des Linzer Hauptbahnhofs ist am Sonntag auch über den vierten Tatverdächtigen - einen Afghanen (15) - Untersuchungshaft verhängt worden. Über drei weitere Burschen - zwei 15-jährige Afghanen und ein 14-jähriger Iraner -, die am Mittwochabend in der Nähe des Linzer Hauptbahnhofs festgenommen worden waren, war bereits am Freitagabend Untersuchungshaft verhängt worden.

Die vier Jugendlichen sollen am Mittwochabend über die 16-jährige Deutsche hergefallen sein. Beamte der Fremdenpolizei wurden aufmerksam und gingen dazwischen. Die Täter flüchteten. Wenig später wurden drei Burschen festgenommen. Alle drei sind zwar unbescholten, bei der Polizei aber bereits amtsbekannt - wegen „kleinerer Delikte“, hieß es dort.

Ein vierter Verdächtiger, ein 15-jähriger Afghane, stellte sich am Freitag bei der Polizeiinspektion Vöcklabruck, behauptete in einer ersten Reaktion aber, er habe „nichts getan“. Auch über ihn wurde am Sonntag U-Haft verhängt. Zwei gaben weiterhin an, es habe mit dem Mädchen sexuelle Kontakte „auf einvernehmlicher Basis“ gegeben, der dritte schweigt, berichtete Staatsanwaltschaftssprecherin Ulrike Breiteneder am Samstag.

Spurenauswertung läuft
Das Opfer habe aber alle vier Festgenommenen „eindeutig im Sinne eines Vergewaltigungsvorwurfs belastet“, hatte Breiteneder schon am Samstag betont. Man sei „weit weg vom Versuch“, sondern es gehe um „wiederholte, vollendete Tathandlungen durch verschiedene Täter“. Die 16-Jährige war ins Krankenhaus eingeliefert worden, bei ihrer Befragung tauchten Erinnerungslücken auf. Derzeit würden Spuren untersucht, die Auswertung werde einige Zeit in Anspruch nehmen. Ungewiss ist noch, wie es zu der Tat gekommen ist und ob die Täter mit dem Opfer bekannt waren.

„Keine Anhaltspunkte“ für falsche Altersangaben
Zu Spekulationen über mögliche falsche Altersangaben der mutmaßlichen Täter meinte Breiteneder: „Aus dem Akt haben sich, so viel ich weiß, bisher keine Anhaltspunkte dafür ergeben.“ Falls es Zweifel am Alter gäbe, würde es zu Ermittlungen und entsprechenden Gutachten kommen. Bisher wäre es vor allem um die Haftfrage gegangen.

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