Sturmschäden

Wer zahlt, wenn das Auto unterm Baum parkt?

Motor
10.06.2011 12:19
Herabfallende Äste, zertrümmerte Autoscheiben, ausgehängte Heckklappen und Türen, Sturm und Wassermassen - das Wetter meint es nicht immer gut mit uns Autofahrern. Wenn es passiert ist, stellt sich schnell die Frage, wer für den Schaden aufkommt. ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer fasst die wesentlichen Informationen in Versicherungsfragen zusammen:

Beschädigungen durch Stürme ab 60 km/h werden durch eine Voll- oder Teilkaskoversicherung gedeckt. Um Klarheit über den Versicherungsschutz zu gewinnen, sollte man aber einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen. Denn nicht jede Kasko-Versicherung ist nach exakt dem gleichen Muster gestrickt, es gibt oft auch Selbstbehalte. Wenn man das Auto an einer gefährdeten Stelle, beispielsweise unter einem sichtbar morschen Baum, parkt, kann die Versicherung die Auszahlung wegen "grob fahrlässigen Herbeiführens eines Versicherungsfalles" die Auszahlung verweigern. Deshalb sollte man sein Auto in Sicherheit bringen, wenn in den Medien Sturmwarnungen ausgesprochen werden.

Kommt es zum Schadensfall, decken eine Teil- oder Vollkaskoversicherung die Reparatur- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte oder dem Schrottplatz ab. Ein Totalschaden durch Sturm ist besonders bei älteren Fahrzeugen ärgerlich, denn von den Versicherungen wird nur der Zeitwert des Fahrzeuges ersetzt. Der Verkaufserlös des Wracks wird dabei noch abgezogen. Das bedeutet man kann sich oft mit dem erhaltenen Geld kein neues Fahrzeug leisten, wäre unter Umständen mit dem alten Kfz aber noch Jahre gefahren.

Eigene Haftpflicht zahlt nichts
Wer keine Kaskoversicherung, sondern nur eine Haftpflichtversicherung hat, sieht gar kein Geld von der eigenen Versicherung. Es sei den, der Schaden wurde von jemand anderem verursacht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Haus- oder Grundstücksbesitzer schadhafte Bäume und deren Äste nicht rechtzeitig geschnitten hat. Das gleiche gilt bei losen Dachziegeln oder Mauerteilen, die auf ein geparktes Auto fallen. Auch Baufirmen und Werbeunternehmen können für mangelhaft montierte Gerüste bzw. Plakatwände haften. Entsteht dem Kraftfahrer ein Schaden durch Bäume am Straßenrand, haftet der Straßenerhalter, also in der Regel ein Bundesland oder eine Gemeinde. Dazu muss aber der Geschädigte dem Straßenerhalter grobe Fahrlässigkeit nachweisen, also etwa, dass ein geknickerter Baum trotz zeitgerechter Meldung Stunden nach dem Unwetter noch immer nicht vor der Straße entfernt worden ist. Betreiber mautpflichtiger Autobahnen und Vermieter kostenpflichtiger Parkplätze haften aber schon für leichte Fahrlässigkeit.

Es ist ratsam, Zeugen zu suchen
Was also tun nach einem Sturmschaden? Wer einen Sturmschaden an seinem Wagen hat, soll ihn sofort der Versicherung melden. Ist jemand anderer für den Schaden verantwortlich, empfiehlt es sich zudem, Beweise durch Fotos oder Zeugen zu sichern. 

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(Bild: KMM)
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