Wirbel um Gartenhütte

Schiefe Optik bei einer Umwidmung in Vorchdorf

Oberösterreich
06.04.2022 15:00
Trotz mehrerer negativer Stellungnahmen hat der Vorchdorfer Gemeinderat die Umwidmung eines Grundstücks von Grünland in Dorfgebiet abgesegnet. Brisant ist der Beschluss aus mehreren Gründen. Die Hütte gehört einem VP-Politiker, das angrenzende Grundstück dem Ortschef. Per Gesetz sind nachträgliche Widmungen zur Legalisierung von Schwarzbauten verboten.

„Grundstücke mit nicht genehmigungspflichtigen Pools oder kleinen Gartenhütten umzuwidmen, ist gängige Praxis. Grünland mit einem baubewilligungspflichtigen Bauwerk nachträglich als Dorfgebiet auszuweisen, ist eine ganz andere Liga“, hat für den Vorchdorfer Bürgerlisten-Chef Albert Sprung der jüngste Gemeinderatsbeschluss mehr als nur eine schiefe Optik. 

Ruf nach Rücknahme des Beschlusses
Er ortet sogar Gesetzesbruch und schaltete deshalb auch die Aufsichtsbehörde des Landes ein. Gefordert wird eine Rücknahme des Gemeinderatsbeschlusses, um der Gemeinde weiteren Ärger zu ersparen.

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Im Allgemeinen ist anzumerken, dass gemäß höchstgerichtlicher Judikatur nachträgliche Widmungen zur nachträglichen Sanierung konsensloser Bauten unzulässig sind.

ÖVP-Landesrat Markus Achleitner

Wie berichtet, wirbelten erst vor wenigen Tagen der Wunsch nach nachträglichen Widmungen in Enzenkirchen (Bezirk Schärding) viel Staub auf. Der zuständige Landesrat Markus Achleitner (ÖVP) hielt klar fest, dass gemäß höchstgerichtlicher Judikatur („Bad Ischler Erkenntnis“) nachträgliche Widmungen zur nachträglichen Sanierung konsensloser Bauten unzulässig sind.

Landesrat Markus Achleitner, ÖVP (Bild: Markus Wenzel)
Landesrat Markus Achleitner, ÖVP

Zur Causa in Vorchdorf kann sich Achleitner derzeit nicht näher äußern: „Da der Behörde weder Beschluss- noch Verfahrensunterlagen zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorgelegt wurden, kann dieser konkrete Fall auch noch nicht kommentiert werden!“

Negative Stellungnahmen
Genau angesehen hat sich die Umwidmung die Direktion für Landesplanung und ländliche Entwicklung. Sie teilte der Gemeinde mit, dass „aus fachlicher Sicht der Änderung nicht zugestimmt werden kann.“ Der Antrag sei auch aus Sicht der Wasserwirtschaft abzulehnen.

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