Ein Internetposting samt negativer Bewertung seiner medizinischen Leistungen wertete ein Arzt aus St. Pölten als Angriff auf seine Reputation und persönliche Ehrenbeleidigung. Der Mediziner konterte mit einer Klage. Doch beim Prozess am Landesgericht blitzte er vorerst ab.
Harsche Kritik musste ein Mediziner in St. Pölten einstecken. „Dieser Arzt ekelt sich vor seinen Patienten!“ Nie wieder werde er seine Ordination aufsuchen, ließ der Verfasser eines Postings auf einer Google-Plattform seinem Unmut bereits im Mai vorigen Jahres freien Lauf. Doch diese Schmach wollte der Mediziner nicht auf sich sitzen lassen.
Verfasser war anonym
Weil aber der anonyme Verfasser der negativen Bewertung nicht ausfindig zu machen war, klagte der Arzt kurzerhand Google selbst. Das Unternehmen solle den Eintrag einfach löschen. Doch am Landesgericht St. Pölten lief der Facharzt nun mit seinem Wunsch nach Rehabilitation ins Leere.
Nachdem sich der Anwalt des Suchmaschinen-Giganten nicht kooperativ zeigte – die Frage des Richters nach der Möglichkeiten einer Löschung auf kurzem Wege verneinte er mit mühsamen Instanzenwegen innerhalb des Konzerns – scheiterte der Mediziner nun auf dem Rechtsweg vor Gericht.
Entscheidung nicht rechtskräftig
Herr Rat wies die Klage auf Löschung des Eintrags auf der Internetplattform ab. Begründung: Google sei nicht der Medieninhaber des Kommentars. Die Verteidigung erbat sich Bedenkzeit - die Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig.
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