Der 4:1-Sieg von Bayern München in der Bundesliga-Partie beim SC Freiburg bleibt trotz des Wechselfehlers des Tabellenführers bestehen. Diese Entscheidung seines Sportgerichts verkündete der Deutsche Fußball-Bund am Freitag. Nach Ansicht des Sportgerichts war den Münchnern „der schuldhafte Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers“ nicht anzulasten. Damit liege kein Grund für eine Aberkennung des Sieges vor. Freiburg hatte Protest gegen die Spielwertung eingelegt.
Das Sportgericht sah vielmehr ein gravierendes Fehlverhalten des Schiedsrichters und dessen Team als Ursache des Wechselfehlers. Die Bayern hatten bei der Partie am vergangenen Samstag für wenige Sekunden zwölf Spieler auf dem Feld, ehe der Referee beim Stand von 1:3 aus Freiburger Sicht unterbrach. Zuvor war bei der Auswechslung von Kingsley Coman die falsche Rückennummer durch Münchens Teammanagerin angezeigt worden. Der Franzose fühlte sich wohl nicht angesprochen und ging nicht vom Platz. In dieser Phase kam es zu keinen spielentscheidenden Szenen.
Nicht vergleichbar mit Causa Wolfsburg
Der vorliegende Fall sei laut der Begründung des DFB-Gerichts nicht vergleichbar mit dem Wechselfehler des VfL Wolfsburg, der im DFB-Pokal bei Preußen Münster unerlaubt einen sechsten Auswechselspieler in die Partie gebracht hatte. Wolfsburg war danach der Sieg aberkannt worden. In der Tabelle liegen die Bayern somit nun weiter neun Punkte vor Verfolger Borussia Dortmund an der Spitze.
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