Die Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen gesetzt, die die heimischen Haushalte entlasten sollen. Die „Krone“ gibt einen Überblick, wie das Geld tatsächlich auch in Ihrem Geldbörsel landet.
Rund 18 Milliarden Euro soll insgesamt die Ökosoziale Steuerreform, weitere vier Milliarden Euro die beiden Energiepakete an Entlastungen bringen. „Das Leben muss leistbar bleiben“, betont Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Bei den vielen Maßnahmen verliert man jedoch leicht den Überblick, welche beantragt werden müssen und welche automatisch „kommen“. Hier daher ein kurzer Überblick:
Lohnsteuer: Mit Jänner 2022 wurde die zweite Steuerstufe von 35% auf 32,5% (2023: 30%) gesenkt. Der Arbeitgeber sollte dies beim Gehalt bereits berücksichtigen bzw. mit einer der nächsten Zahlungen rückwirkend „aufrollen“, also nachzahlen. Wenn dies nicht erfolgt, kann man sich die Ersparnis auch über den Steuerausgleich zurückholen.
Pendlerpauschale: 400 Millionen Euro fließen in ein bis Mitte 2023 um 50% erhöhtes Pendlerpauschale und eine Vervierfachung des Pendlereuros. Die Höhe der persönlichen Entlastung ist unterschiedlich. Wie bei der Tarifreform kommt der Steuervorteil mit dem Lohn/Gehalt oder im Nachhinein über den Steuerausgleich.
Energiekostengutschein: Jeder Haushalt bekommt im April einen 150-Euro-Gutschein zugeschickt. Eingelöst werden kann dieser online oder per Post von allen mit weniger als 11.340 Euro brutto Haushaltseinkommen im Monat. Der Betrag wird dann bei der nächsten Jahresabrechnung des Energieversorgers abgezogen.
Teuerungsausgleich: Etwa 345.000 Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfebezieher bekamen mit dem Arbeitslosengeld im März automatisch auch 150 Euro Teuerungsausgleich (300 Euro pro Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalt).
Klimabonus: Als Ausgleich für die ab 1. Juli in Kraft tretende CO2-Bepreisung bekommt jede Person mit Wohnsitz in Österreich 100 bis 200 Euro (je nach Region) automatisch ohne Antrag ausbezahlt.
Familienbonus Plus: Bis zu 1750 Euro stehen heuer als Steuerabsetzbetrag zur Verfügung. Geltend gemacht werden kann dieser beim Arbeitgeber oder über die Veranlagung (verpflichtend, auch wenn vom Arbeitgeber berücksichtigt).
Elektrizitätsabgabe, Ökostrombeitrag: Werden vom Energieversorger automatisch gesenkt bzw. nicht verrechnet.
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