Im Londoner Strafprozess gegen Boris Becker haben die Geschworenen den deutschen Ex-Tennisstar in mehreren Anklagepunkten für schuldig befunden. Der 54-Jährige habe seinem Insolvenzverwalter Teile seines Vermögens vorenthalten, entschied die Jury am Freitag. Becker könnte damit theoretisch eine Haftstrafe drohen. Ob er tatsächlich hinter Gittern landet, entscheiden nicht die elf Geschworenen, sondern die Berufsrichterin.
Bis zum 29. April geht das große Zittern weiter, dann will Richterin Deborah Taylor ihr Strafmaß verkünden. Becker kann danach noch immer Einspruch einlegen - sowohl gegen den Schuldspruch als auch gegen das Strafmaß. Becker verfolgte die Urteilsverkündung mit hochrotem Kopf.
Becker war am 21. Juni 2017 gerichtlich für zahlungsunfähig erklärt worden. Die Geschworenen kamen nun zu dem Schluss, dass er in vier von 24 Anklagepunkten entgegen der gesetzlichen Vorgaben nicht seinen gesamten Besitz offenlegte. Bei den Vorwürfen ging es um Konten und Immobilien sowie mehrere Trophäen, darunter den Wimbledon-Pokal von Beckers erstem Sieg bei dem wichtigen Grand-Slam-Turnier 1985. Nach Ansicht der Jury hat er unter anderem eine Immobilie in Leimen verschleiert und unerlaubterweise hohe Summen auf andere Konten überwiesen.
Becker wies Vorwürfe zurück
Der einstige Ausnahmesportler hatte die Vorwürfe strikt zurückgewiesen. Er habe weder Zeit noch Expertise gehabt und finanzielle Fragen daher stets seinen Beratern überlassen, hatte Becker vor Gericht ausgesagt. Sein Verteidiger erklärte, sein Mandant sei zwar naiv, aber unschuldig. Es sei kein Verbrechen, sich auf Berater zu verlassen. Er sei zudem nicht rechtzeitig informiert worden, welche Pflichten er nach seiner Insolvenz hatte. In 20 von 24 Punkten folgte die Jury dieser Argumentation.
Staatsanwältin Rebecca Chalkley schenkte seinen Angaben aber keinen Glauben. Becker habe vorsätzlich Geld auf andere Konten überwiesen, um es dem Zugriff seiner Insolvenzverwalter zu entziehen. Zudem habe er gewusst, dass er als Eigentümer mehrerer Immobilien eingetragen war, sagte sie in dem Verfahren.
Nach dem Schuldspruch zeigte sich Chalkley erleichtert. Ob sie zufrieden damit sei? „Ja, bin ich“, sagte sie auf Nachfrage und nickte lächelnd. Auch für Chalkley gingen Tage zu Ende, die zuletzt fast ausschließlich aus Warten bestanden. „Daran gewöhnt man sich nie, egal, wie oft man es macht“, gab sie im Laufe der Woche zu. Seit Mittwochnachmittag hatten die Geschworenen diskutiert, allen anderen blieb nichts anderes übrig, als auf das ersehnte Lautsprechersignal zu warten.
„Eine klare Warnung“
Auch die Insolvenzbehörde zeigte sich zufrieden: „Diese Verurteilung ist eine klare Warnung für diejenigen, die glauben, sie könnten ihr Vermögen verbergen und damit davonkommen. Sie werden ermittelt und strafrechtlich verfolgt“, hieß es.
Nach dem Urteil blieb Becker, der tagein tagaus draußen Blitzlichtgewitter über sich ergehen ließ, schmallippig. Auf Reporterfragen antwortete er nicht. Auf dem schnellsten Wege macht er sich am Freitagnachmittag mit seiner Freundin und seinem Sohn Noah im Taxi auf den Weg.
Staatsanwältin Rebecca Chalkley schenkte seinen Angaben aber keinen Glauben. Becker habe vorsätzlich Geld auf andere Konten überwiesen, um es dem Zugriff seiner Insolvenzverwalter zu entziehen. Zudem habe er gewusst, dass er als Eigentümer mehrerer Immobilien eingetragen war, sagte sie in dem Verfahren.
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