Die Fußball-Bundesliga hat drei Klubs die Spielgenehmigung für die Saison 2022/23 verweigert. Erstligist Austria Wien und sein in der 2. Liga spielendes Zweierteam sowie die beiden weiteren Zweitligisten FC Wacker Innsbruck und St. Pölten erhielten in erster Instanz vom zuständigen Senat 5 keine Lizenz beziehungsweise Zulassung. Das gab die Liga am Mittwoch bekannt.
Die Austria zittert wie im Vorjahr um den Fortbestand im Profibereich. Erhält sie erneut nachträglich die derzeit aus finanziellen und rechtlichen Gründen verweigerte Lizenz, muss sie mit einem Abzug von vier Punkten in die kommende Saison starten. Diese Sanktion samt einer 20.000-Euro-Geldstrafe verhängte die Liga für einen Fristverzug bei der Bekanntgabe des geprüften Jahresabschluss. Außer der Austria erhielten alle übrigen elf Bundesligisten das Oberhaus-„Pickerl“ in erster Instanz. Das gilt auch für die aufstiegswilligen Austria Lustenau und FAC Wien sowie den GAK.
In Wien-Favoriten zeigte man sich am Mittwoch optimistisch, einen Ausgang wie im Vorjahr zu finden. Man müsse der Liga „weitere Unterlagen“ vorlegen, erklärte der Klub, während sich Vorstand Gerhard Krisch zuversichtlich zeigte, „alle Themen rechtzeitig“ klären zu können. Mit dem Einstieg der Investoren-Gruppe um Jürgen Werner sei ein erster Schritt in Richtung der wirtschaftlichen Stabilisierung des Vereins gelungen, so Krisch. „Aufgrund der Komplexität und Einmaligkeit des Investoren-Einstiegs ist es nachvollziehbar, dass die Bundesliga weitere Rückfragen an uns stellt.“
Innerhalb von acht Tagen können die betroffenen Klubs neue Dokumente vorlegen und Einspruch beim Protestkomitee einlegen, das bis spätestens 27. April ein Urteil abgibt. Danach kann innerhalb von acht Tagen eine Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden. Dabei sind allerdings neue Beweismittel nicht mehr zulässig. Eine etwaig notwendige Entscheidung wird dann aufgrund der UEFA-Frist bis 31. Mai getroffen.
Der Sponsoring-Vertrag mit Gazprom ist weiterhin aufrecht, bestätigte ein Klubsprecher. Man habe der Bundesliga einen Liquiditätsplan ohne und mit den Geldern des russischen Energieriesen vorgelegt. Die Austria arbeitet aus moralisch nachvollziehbaren Gründen an einer Vertragsauflösung, allerdings geht es dabei um einige Millionen, die der Club dringend benötigen würde. Darüber hinaus gibt es Zweifel, ob die Gelder aufgrund der wirtschaftlichen Sanktionen gegen Russlands Wirtschaft überhaupt an die Austria fließen könnten.
Akut ist die Lage in Tirol, wo der FC Wacker mittlerweile ums Überleben ringt. Zuletzt wurde beim aktuell Tabellenneunten von Mietschulden bei Stadion und Spielerunterkünften, beim Catering, der Security-Firma, Spielervermittlern und ausstehenden Gehaltszahlungen berichtet. Sogar die Austragung des kommenden Heimspiels am Freitag gegen den GAK soll zwischenzeitlich gewackelt haben. Die Lizenz wurde aus finanziellen und infrastrukturellen Gründen verweigert.
Die aktuell handelnden Personen um Präsident Kevin Radi hoffen darauf, dass die zugesagte Finanzspritze in Höhe von drei Millionen vom aktuellen Investor zeitnah verabreicht wird. Laut „Tiroler Tageszeitung“ ist aber auch bei einem Wiener Millionär um eine Zwischenfinanzierung in der Höhe von 5,5 Millionen Euro angefragt worden. Um die Lizenz, die nicht gleichbedeutend mit einer Fortbestandsgarantie ist, zu erhalten, sind etwa finanzielle Sicherheiten für die kommende Saison vorzuweisen.
Radi wurde von der Kunde der Bundesliga „aufgrund des Zeitdrucks und der aktuellen finanziellen Herausforderungen“ deshalb „wenig überrascht“. „Trotzdem bleiben wir guter Dinge, dass wir binnen der Nachreichfrist alle relevanten Aufgaben erledigen können und so am Ende die Lizenz erhalten.“
„Überrascht“ hingegen zeigte sich in St. Pölten Matthias Gebauer, der Geschäftsführer Wirtschaft. Er räumte jedoch ein, „dass zahlreiche langjährige Sponsoren Verträge besitzen, die nur mehr für die derzeit laufende Spielzeit Gültigkeit haben“. Ein Großteil dieser Partner habe dem Club aber Absichtserklärungen vorgelegt, wonach sie auch weiterhin an Bord bleiben wollen. „Diese wurden vonseiten des Senats für die Lizenz allerdings leider als noch nicht ausreichend erachtet - dies gilt es für uns zu akzeptieren“, sagte Gebauer. Er sprach von „weit fortgeschrittenen“ Gesprächen bezüglich entsprechender Verträge.
In der 2. Liga ist nur noch ein Platz vakant. Es ist möglich, dass es zum fünften Mal in Folge keinen sportlichen Absteiger geben wird. Die Anzahl der Absteiger hatte sich bereits wegen ausbleibenden Aufstiegsinteresses aus dem Westen von drei auf zwei und nach dem Zulassungsverzicht des FC Juniors OÖ auf eins reduziert. Letztmals sportlich stieg Horn 2016/17 ab. Aus den Regionalligen dürften bei sportlicher Qualifikation die beiden Ost-Vertreter Vienna und Stripfing/Weiden sowie aus der Liga Mitte Hertha Wels und die Amateure von Sturm Graz aufsteigen.
Hier die Entscheidungen des Senats 5 (erste Instanz) zu den Lizenzen für die kommende Saison der Fußball-Bundesliga bzw. der 2. Liga:
Bundesliga:
Lizenz erteilt: Red Bull Salzburg, SK Rapid Wien, SK Sturm Graz, LASK, RZ WAC, WSG Tirol, TSV Hartberg, SV Ried, SCR Altach, FC Admira, SK Austria Klagenfurt
Lizenz verweigert: FK Austria Wien (finanziell, rechtlich), spusu SKN St. Pölten (finanziell), FC Wacker Innsbruck (finanziell, infrastrukturell)
Erste Liga:
Lizenz erteilt (im Fall des Bundesliga-Aufstiegs): Grazer AK 1902, FAC Wien, SC Austria Lustenau
Zulassung erteilt (für 2. Liga): FC Blau Weiß Linz, FC Liefering, SV Lafnitz, FC Dornbirn 1913, FC Juniors OÖ, KSV 1919, SKU Amstetten, SK Vorwärts Steyr, SV Horn, SK Rapid Wien II
Zulassung verweigert: FK Austria Wien (finanziell, rechtlich) und Young Violets Austria Wien, SKN St. Pölten (finanziell), FC Wacker Innsbruck (finanziell, infrastrukturell)
Regionalligen: SK Sturm Graz Amateure (Regionalliga Mitte), First Vienna FC (Regionalliga Ost), SV Stripfing/Weiden (Regionalliga Ost), WSC Hertha Wels (Regionalliga Mitte)
Weitere Termine Lizenzierungsverfahren 2021/22: Protestfrist bis 21. April, Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz) bis 27. April. Innerhalb von acht Tagen (nach Zustellung Protestkomitee-Bescheid) mögliche Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht. Entscheidung Ständiges Neutrales Schiedsgericht bzw. Meldung an UEFA bis 31. Mai.
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