Es war ein schöner Sommertag, die Kinder aßen Eis und wollten in Gössendorf bei Graz Tretboot fahren. Der Vater gab nach, wohl wissend, dass er nur schlecht, seine Frau und die Mädchen gar nicht schwimmen konnten. Dann die Tragödie: Das Boot war leck und sank. Die Sechsjährige ertrank, ihre Schwester überlebte knapp. Verleiher, Vater und Mutter wurden wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt (nicht rechtskräftig).
„Mein Mitgefühl ist bei Ihnen, aber da müssen Sie durch“, beginnt Richter Helmut Wlasak den Prozess am Mittwoch in Graz. Die 31-jährige Angeklagte und Mutter des ertrunkenen Mädchens weint leise. „Es ist eine dramatische Geschichte“, sagt Staatsanwalt Anton Scherr. „Das Tretboot hatte einen Schaden am Rumpf und war bautechnisch mangelhaft.“
Dem Verleiher wirft er vor, seine Boote nicht kontrolliert zu haben. „Es ist rapide gesunken. Die Eltern konnten sich an Land retten, die Kinder leider nicht.“ Die Sechsjährige ertrank, ihre achtjährige Schwester wurde von einem Zeugen gerettet, schwebte aber lange in Lebensgefahr.
Wenn das Boot nicht in einem so desolaten Zustand gewesen wäre, wäre der Unfall nicht passiert.
Der Verteidiger des Vaters
„Habe vertraut, dass das Boot funktioniert“
„Obwohl die Kinder nicht schwimmen konnten, haben die Eltern nach keiner Schwimmhilfe gefragt, sie haben grob fahrlässig gehandelt“, sagt der Ankläger. „Ich habe darauf vertraut, dass das Boot funktioniert“, erklärt der Vater. „Wir haben uns sicher gefühlt. Da wir es gemietet haben, dachte ich, dass es dafür auch eine Bewilligung gibt.“ Doch es rann voller Wasser.
Verzweifelt versuchten die Eltern noch, Passanten auf ihre dramatische Lage aufmerksam zu machen. „Wir haben geschrien, aber es waren nur Sekunden“, schluchzt die Afghanin.
Bei ihren Booten gab es laut Gutachter kein Typenschild, keine Seriennummer, Infos wie viel Gewicht es trägt oder andere Hinweise.
Richter Helmut Wlasak
„Drei Boote um zusammen 2100 US-Dollar - made in China“
Der Bootsverleiher erklärt, dass er am Unglückstag nicht da war. „Ich weiß nicht, ob die Tretboote fahrtauglich waren.“ Er sei aber davon ausgegangen, dass die Boote so wie sie sind, entsprechen. „Sie unterliegen auch keiner Ö-Norm“, wirft Verteidiger Michael Reichenvater ein. „Aus diesem ganzen Kontext heraus, werde ich mich hüten, je wieder ein Wassersportgerät zu vermieten.“
„Sie haben es sich dort schon alle auch ein bisserl leicht gemacht“, wirft Wlasak dem Angeklagten vor, der offenbar kein Profi war. Erst drei Monate vor dem Unglück ließ er sich drei Tretboote liefern: „Um zusammen 2100 US-Dollar made in China“, schüttelt Wlasak den Kopf. „Das war alles absolut Husch-Pfusch.“
Schuldsprüche
Die (nicht rechtskräftigen) Urteile: sieben Monate bedingte Haft und 6000 Euro Geldstrafe für den Bootsverleiher, je sechs Monate bedingte Haft für die Eltern. „Sie hätten sich nicht darauf einlassen dürfen“, begründet der Richter. Der Verleiher muss den Eltern zusätzlich je 1000 Euro Trauergeld zahlen sowie die Begräbniskosten übernehmen.
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