Die Regierung plant, wie berichtet, dass ab 2023 Immobilienmakler nur noch vom Auftraggeber, meist dem Vermieter, eine Gebühr verlangen dürfen. Noch läuft die Gesetzesbegutachtung, der erhoffte Zweck werde aber kaum erreicht, meint Bernhard Reikersdorfer, Chef der Maklerkooperation ReMax.
„Wohnen wird so nicht billiger. Realistisch werden Vermieter außerhalb des MRG (Mietrechtsgesetz, Anm.) dann eben 20 bis 25 Euro mehr Monatsmiete verlangen. Sicher leidet zudem die Preistransparenz für Wohnungssuchende, weil es weniger sichtbares Angebot auf dem Markt gibt. In Deutschland ist mit diesem Bestellerprinzip das Online-Angebot bei Mieten um gut 25 Prozent gesunken“, sagt Reikersdorfer.
Da ein Teil der Wohnungsbesitzer künftig den Makler sparen werde und privat vermittelt, seien zudem mehr Rechtsstreitigkeiten um zulässige Vertragsdetails, angemessene Preise usw. zu erwarten. Zudem würden gerade ärmere Mieter faktisch nicht profitieren, jene, die Luxus- oder Zweitwohnungen suchen, hingegen spürbar. Wichtiger wäre, die laufenden Wohnkosten zu senken, etwa durch eine Bremse bei den öffentlichen Gebühren, so der ReMax-Chef.
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