Das neue Erneuerbaren-Beschleunigungs-Gesetz - das noch im Sommer in Kraft treten soll - ändert die Rahmenbedingungen beim Windkraft- und Fotovoltaikausbau. Für die Gemeinden hat das finanzielle Folgen. Befürchtet wird, dass die Neuregelung der Abgaben den Kommunen ein Minus bescheren könnte.
Seit dem Vorjahr gibt es eine Abgabe, welche PV- und Windkraftbetreiber zahlen müssen, wenn sie neue Anlagen errichten. Künftig soll diese Abgabe auch für bestehende Anlagen gelten. Das Geld soll zur Hälfte an die jeweilige Gemeinde und das Land gehen. Doch wenn es bereits eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Betreiber und Gemeinde gibt, gehen 100 Prozent an das Land.
Private Regelung lukrativer
Laut Markus Ulram, Bürgermeister von Halbturn und ÖVP-Klubobmann, ist das in allen Gemeinden der Fall. Wolfgang Kovacs, Listen-Bürgermeister von Parndorf, sieht das nicht dramatisch. Die privaten Vereinbarungen seien ohnehin lukrativer als die Abgabe. Deswegen werde man auch auf die Einhaltung der Verträge bestehen, betont Kovacs.
Minus von 70 Prozent
Künftig sind privatrechtliche Vereinbarungen allerdings nicht mehr möglich. Ulram, in dessen Gemeinde 62 Windräder stehen, schätzt, dass die Kommunen deswegen bei neuen Anlagen 70 Prozent weniger Einnahmen haben werden. Das bedeutet jedoch im Umkehrschluss, dass Betreiber sich künftig Geld sparen.
Parndorf übt Kritik
Auch Kovacs - in Parndorf stehen rund 40 Windräder - übt Kritik. Dass durch das neue Gesetz Gemeinden keine Mitsprache mehr bei der Genehmigung von Wind- oder Solarparks haben, sei ein „demokratiepolitischer Skandal“, wettert der Ortschef. In Parndorf gebe es Eignungszonen, wo die Gemeinde den Bau von Windrädern verhindert habe, um diese als Erholungsgebiet zu erhalten. Mit dem neuen Gesetz habe man keine Mitsprache mehr, sagt Kovacs.
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