Keine Verordnung ohne Skurrilität: Ab Samstag gilt im nicht lebensnotwendigen Handel (z.B. Mode, Elektro, Möbel usw.) keine Maskenpflicht mehr. Einer unmaskierten, unbeschwerten Shoppingtour steht also nichts mehr im Weg. Möchte man meinen.
Denn in Einkaufszentren muss die Maske weiterhin getragen werden - aber nur in den Gängen: Gibt es im Gebäude nämlich eine Apotheke oder ein Lebensmittelgeschäft (also einen Ort, an dem weiterhin FFP2-Pflicht gilt), muss auch in Verbindungsgebäuden Maske getragen werden.
Im Schuh- oder Gewandgeschäft darf man sie dann abnehmen.
Auf die „Krone“-Anfrage, ob das wirklich so gedacht und ernst gemeint ist, antwortet das Gesundheitsministerium schriftlich: „Ja. Man muss im Einkaufszentrum, in dem sich eine Apotheke oder ein Lebensmittelgeschäft befindet, eine Maske tragen, die man dann abnehmen darf, wenn man z.B. zum H&M geht.“
Dieselbe Regelung galt bereits im März, schon damals machten diverse Betreiber von Einkaufszentren auf die Skurrilität aufmerksam und forderten die Politik zur Korrektur auf - ohne Erfolg.
Neue Regeln ab Mitternacht
Die generelle Maskenpflicht in Innenräumen fällt - wie wir seit Donnerstag wissen - mit Ostersamstag. Auch die weiteren Ausnahmen sind aber weitreichend: Im lebensnotwendigen Handel (neben Lebensmittel-Geschäften auch Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Banken, Trafiken) bleiben die FFP2-Masken auch in der neuen Verordnung, die bis 8. Juli gilt, oben. Ebenso in öffentlichen Verkehrsmitteln - lediglich für Seilbahnen gibt es nur eine Empfehlung.
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