Österreichs Justiz könnte bald begangene Verbrechen in Kriegen verfolgen. Derzeit wird ein entsprechender Erlass an die Staatsanwaltschaften ausgearbeitet. Ein möglicher Anknüpfungspunkt ist die Aufnahme ukrainischer Kriegsflüchtlinge.
In der Ukraine begangene Kriegsverbrechen könnten schon bald auch von der österreichischen Justiz verfolgt werden, wie das Justizministerium der APA am Freitag bestätigte. Derzeit werde an einem Erlass gearbeitet, „durch den die Voraussetzungen für die inländische Gerichtsbarkeit bei Kriegsverbrechen präzisiert werden“.
Auch ohne Österreich-Bezug
Aktuell ist die Justiz für im Ausland begangene Straftaten nur zuständig, wenn ein Bezug zu Österreich vorliegt, beispielsweise über die Staatsbürgerschaft oder den Aufenthalt von Täter oder Opfer. Beides ist im Fall der Ukraine unwahrscheinlich. Eine Zuständigkeit kann sich aber auch dann ergeben, wenn eine begründete Verletzung österreichischer Interessen vorliegt.
Der Erlass soll nun die Frage beantworten, wann das der Fall ist. „Insbesondere wird geprüft, ob die Flüchtlingsankünfte in Österreich eine Verletzung österreichischer Interessen und damit eine inländische Gerichtsbarkeit für bestimmte Delikte begründen würde“, teilte das Ministerium mit. Unklar ist noch, wann der Erlass genau ergehen und auf welche Straftaten er sich beziehen wird. Laut Medienberichten haben bereits Deutschland, Polen und Litauen die Möglichkeit geschaffen, russische Verbrechen in der Ukraine vor Gericht stellen zu können.
Internationaler Strafgerichtshof
Um die Verfolgung von Kriegsverbrechen zu erleichtern, hat man den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz in Den Haag ins Leben gerufen. Dieser ermittelt bereits seit Anfang März zum Krieg in der Ukraine. Allerdings sind, im Gegensatz zu Österreich, weder Russland noch die Ukraine Parteien. Die Ukraine hat erklärt, sich dem Weltgericht freiwillig zu unterwerfen. Vor der Gründung des IStGH gab es Ad-hoc-Sondertribunale, etwa zu Kriegsverbrechen im früheren Jugoslawien oder in Ruanda.
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