Wie konnte es sein, dass alle vier Verdächtigen im Fall der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung einer Schülerin (16) in Linz nach nur zwei Wochen U-Haft bereits wieder auf freien Fuß gesetzt wurden? „Für mich ist das keine Überraschung“, sagt Wilhelm Deutschmann, Verfahrenshelfer eines beschuldigten Afghanen (15).
Wilhelm Deutschmann (53) ist eigentlich Wirtschaftsanwalt und Spezialist für Sanierungs- und Insolvenzrecht. Die Begeisterung darüber, dass er als Verfahrenshelfer (Pflichtverteidiger) für jenen Afghanen (15) auserkoren wurde, der im Verdacht steht, am 30. März mit zwei Landsleuten (je 15) und einem Iraner (14) eine Schülerin (16) in einem Stiegenhaus nahe des Linzer Hauptbahnhofs mehr als eine Stunde lang vergewaltigt zu haben, war zunächst enden wollend.
„Beim Lesen des Aktes sind mir dann aber Ungereimtheiten aufgefallen, die etliche Fragen aufwerfen. Vieles ist für mich einfach nicht stimmig, was das Opfer behauptet“, erklärt Deutschmann.
Widersprüche und Gedächtnislücken
Die 16-Jährige würde sich in etlichen Aussagen widersprechen bzw. auf Gedächtnislücken verweisen. „Es ist doch seltsam, dass das Mädchen keine Verletzungen oder Druckstellen an Armen, Hals oder Beinen aufweist, die auf eine Gewalt hindeuten“, so der Verfahrenshelfer. Die Schülerin habe auch keinerlei Abwehrverletzungen und soll nur einmal kurz geschrien haben. „Laut meinem Mandanten war der Sex freiwillig.“
Bei Afghanen zu Besuch
Der Afghane habe - so Deutschmann - die 16-Jährige schon etwa eine Woche lang gekannt, das mutmaßliche Opfer sei sogar bei ihm daheim in Linz zu Besuch gewesen: „Das könne auch sein Vater bestätigen.“ Dass sich der junge Mann nach dem Zusammentreffen am Bahnhof extra noch ein Kondom gekauft habe, sei ebenfalls ungewöhnlich. „Er sagt, dass sie den Kontakt zu ihm gesucht habe - deshalb hat er sein Handy auch freiwillig zur Überprüfung abgegeben.“
Waffen, Drogen oder Alkohol seien ebenfalls nicht im Spiel gewesen. Deutschmann: „Irgendetwas stinkt da. Ich rechne vor Gericht mit einem Freispruch.“
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