Streit zwischen AMS und ehemaligen Klienten wegen zwei Monatsgehältern.
Thomas F. hat in einem Strip-Lokal als Kellner gearbeitet, bevor er vor fünf Jahren arbeitslos wurde. Das AMS vermittelte ihn daraufhin ständig an Gastrobetriebe. Dort wollte ihn aber niemand einstellen, aufgrund der heiklen Branche, in der er zuvor tätig war.
Vergangenes Jahr reichte es dem 32-Jährigen dann und er schaute sich nach anderen Berufen um. Schlussendlich entschied sich der Klient für die Ausbildung zum Immobilienmakler-Assistenten. Trotzdem musste er sich weiterhin für freie Stellen als Kellner bewerben.
Das frustrierte Thomas F., wie er heute sagt, er schrieb in einem Bewerbungsschreiben an eine Firma: „(…) Ich bewerbe mich hiermit, da es meine Pflicht ist, bei Ihnen.“ Es kam, wie es kommen musste: Das AMS strich dem jungen Mann zwei Monate lang das Arbeitslosengeld. Seine Antwort: Er legte Beschwerde ein, woraufhin ihm das Geld weiterhin ausbezahlt wurde.
Hinzu kam, dass F. schon eine Zusage bei einem Maklerbüro hatte, den Job aber aufgrund der Sperre durch das AMS erst zwei Monate später antreten konnte. Was ihn nur noch mehr in finanzielle Schwierigkeiten brachte. Mittlerweile ist Herr F. erfolgreicher Immobilienmakler und ist voll im Berufufsleben. Doch jetzt fordert das AMS die 1600 Euro für die zwei gesperrten Monate zurück.
Ich habe es aus der Arbeitslosigkeit herausgeschafft und nun wollen sie mir wieder Steine in den Weg legen.
Thomas F., ehemaliger Kellner in einem Striplokal
„Ich habe es aus der Arbeitslosigkeit herausgeschafft und nun wollen sie mir wieder Steine in den Weg legen“, beklagt F. Er sei gerade dabei Altschulden abzubezahlen, die geforderten 1600 Euro würden ihn finanziell wieder zurückwerfen. „Ich zahle jetzt genug ins System ein“, sagt er. Doch das AMS zeigt keine Kulanz: „Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Beschwerde als unbegründet abgewiesen, weswegen wir verpflichtet sind, den Betrag zurückzufordern. Eine Ratenzahlung ist aber möglich.“
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