Die in der Inseraten-Causa beschuldigte Ex-Ministerin Sophie Karmasin (ÖVP) hat zwar den Großteil ihrer bereits bezogenen Ministerinnen-Gehaltsfortzahlung zurückgezahlt (krone.at berichtete im März), dies dürfte allerdings zu wenig gewesen sein. Wie der ORF Dienstagabend online berichtete, hat das Kanzleramt (BKA) nun die Finanzprokuratur beauftragt, offen gebliebene Ansprüche einzufordern.
Karmasin hatte zwar rund 62.000 Euro überwiesen, soll aber insgesamt mehr als 74.000 Euro Bezugsfortzahlung erhalten haben. Anfang März war bekannt geworden, dass Karmasin nach Ende ihrer Amtszeit eine Gehaltsfortzahlung beantragt hat, obwohl sie andere Einkünfte hatte.
Sie selbst veranlasste daraufhin eine Rückzahlung, da die „Optik nicht gut“ sei. Politiker, die aus dem Amt ausscheiden und keinen Anspruch auf Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit haben, bekommen auf Antrag weiter 75 Prozent der Monatsbezüge für maximal sechs Monate. Karmasin soll vier Monatsbezüge erhalten haben.
„Das BKA hat mit der Betreibung offener Ansprüche die Finanzprokuratur beauftragt“, hieß es laut ORF.at in einer Stellungnahme des Kanzleramts. Mehr könne man zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, so das BKA, das für die APA nicht erreichbar war.
Aus den Akten des Kanzleramts geht laut der „ZiB2“ auch hervor, dass sich Karmasin nach dem Ausscheiden aus dem Amt der Ministerin erkundigt hat, ob sie zusätzlich zu den 75 Prozent des Ministerinnengehalts noch etwas dazu verdienen dürfe. Nachdem der Sachbearbeiter sie darüber aufgeklärt hatte, dass das nicht erlaubt ist, antwortete sie diesem in einem Mail an ihn „... das ist zu akzeptieren, dann werde ich nichts verdienen“.
Provisionen über Firma ihres Mannes abgerechnet
Tatsächlich sollen die Ermittler später Überweisungen gefunden haben, die zeigen, dass Karmasin noch als Ministerin Provisionen von Sabine Beinschab über die Firma ihres Mannes abgerechnet und dann weiter mit Beinschab zusammengearbeitet hatte. Die Ermittler verweisen laut ORF darauf, „dass die Verrechnung dieser Ansprüche kurz vor der Antragsstellung auf Entgeltfortzahlung und unmittelbar nach Beendigung der Entgeltfortzahlung Anfang Juni 2018 erfolgte, was ebenfalls für eine Verschleierung der Ansprüche (...) spricht“.
WKStA: „Tätige Reue“ greift hier nicht
Da Karmasin das Geld erst in Folge einer Recherche-Anfrage zurückgezahlt hat, geht die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nicht davon aus, dass in diesem Fall „tätige Reue“ greift. Es sei „völlig klar“ gewesen, dass es zu Ermittlungen kommen würde, hält die WKStA laut ORF.at in ihren Akten fest.
Der Rechtsanwalt von Karmasin wollte gegenüber dem ORF Fragen zur Bezugsfortzahlung nicht beantworten. Für die APA war er Dienstagabend nicht erreichbar.
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