Opfer betäubt

Wehrloses Mädchen in Linzer Wohnheim missbraucht

Oberösterreich
22.04.2022 06:00

Das Opfer war offenbar nicht mehr in der Lage, sich zu wehren, weil durch Alkohol, Tabletten und Drogen außer Gefecht gesetzt. Diesen Zustand einer 15-Jährigen soll ein Syrer (17) am 11. Juli 2021 in einem Linzer Lehrlingsheim schändlich ausgenutzt und die Deutsche missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft Linz hat nun Anklage gegen den jungen Mann erhoben.

Die in Linz lebende Deutsche (15) war am 11. Juli 2021 gegen 21 Uhr bei der Straßenbahnhaltestelle Bürgerstraße auf zwei Syrer (16, 17) getroffen. Diese sprachen das Mädchen an und nahmen es in eine Unterkunft in der Linzer Baumbachstraße mit. Im Zimmer wurde die 15-Jährige aufgefordert, Schuhe und Socken auszuziehen - sie trug ansonsten nur ein Kleid und Unterwäsche.

Die Jugendliche bekam Alkohol, der 17-Jährige bot ihr schließlich auch noch einen Joint an. Die Mischung aus Alkohol, Tabletten und Drogen im Blut machten das Mädchen offenbar derart müde, dass es sich aufs Bett legte und einschlummerte. Zwar bemerkte es noch, wie ihm jemand die Unterhose auszog, konnte sich dagegen aber nicht mehr zur Wehr setzen.

Laut Reinhard Steiner von der STA Linz wurden Spuren sichergestellt, die den 17-jährigen Syrer massiv belasten. (Bild: Alexander Schwarzl)
Laut Reinhard Steiner von der STA Linz wurden Spuren sichergestellt, die den 17-jährigen Syrer massiv belasten.

In Hof abgelegt
Der 17-Jährige soll sie dann missbraucht und sein Landsmann dabei zugesehen haben. Als die 15-Jährige später erwachte, schrie und trat sie wild um sich. Die Syrer trugen die Tobende in einen Innenhof, wo sie einfach abgelegt und erst nach Stunden gefunden wurde.

Spuren in Unterhose
Beide jungen Männer bestreiten einen Missbrauch. „Eine molekulargenetische Analyse hat aber Spuren des 17-Jährigen in der Unterhose des Mädchens nachgewiesen“, sagt Reinhard Steiner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz. Der Ältere wurde nun wegen Missbrauchs einer wehrlosen Person, der Jüngere wegen Unterlassung der Verhinderung einer Straftat angeklagt.

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