Im Jänner schockierte eine brutale Bluttat vor dem Einkaufszentrum City Arkaden die Kärntner Landeshauptstadt Klagenfurt. Inzwischen laufen die Vorbereitungen auf einen Prozess gegen den Armenier, der eine Frau mit einem Messer attackiert hatte. Doch statt einer Mordanklage soll es eine Einweisung geben ...
Nicht immer ist alles schwarz oder weiß, glatt oder verkehrt. Wie in dem Fall der brutalen Messerattacke von Klagenfurt, als ein Armenier (28) eine ihm unbekannte Frau im Jänner vor den City-Arkaden niedergestochen hatte - wir haben berichtet. Das Opfer, 62, war zufällig ausgewählt, überlebte nur knapp.
Die Messerattacke ereignete sich im Jänner am helllichten Tag:
Psychisch schwer krank
Doch vor dem Gesetz ist der Mann kein Straftäter, sondern ein Betroffener, denn er ist psychisch schwer krank und gilt somit nicht als zurechnungsfähig. Gegen ihn wird es also keine Anklage wegen Mordversuchs geben, sondern einen Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Solch eine Einweisung wird unbefristet ausgesprochen - wenn Psychiater den Patienten als nicht mehr gefährlich ansehen, kann er jederzeit entlassen werden.
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