Die viel diskutierte Hannibal-Aufführung (nachgestellte Alpenüberquerung mit unter anderem 25 Pistenraupen) ging am Freitag über die Bühne - die „Tiroler Krone“ berichtete. Verhindert werden konnte sie auch durch Beschwerden nicht mehr, dafür wurde durch die BH Imst gesorgt.
Für LA Gebi Mair (Grüne) ist das mysteriös: „Normal macht man so eine Aberkennung der Aufschiebung ganz am Anfang eines Verfahrens oder gar nicht. So wie es hier geschah, ist es sehr ungewöhnlich.“ Das Land Tirol stellt klar, dass es hier darum ging, Planungssicherheit zu schaffen. Für den Vize-Landesumweltanwalt Walter Tschon ist es nicht tolerierbar, dass es bei einer Veranstaltung mit derart großer Tragweite nicht möglich war, Bescheide fristgerecht zu erlassen bzw. Stellungnahmen der Verfahrensparteien rechtzeitig einzuholen.
Absage wäre nicht angemessen gewesen
Diese rechtlich nicht gedeckte Vorgangsweise dürfe nicht „Schule machen“. Das sei mit den Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens nicht in Einklang zu bringen. „Ich bin mir aber auch der Gesamtverantwortung im Sinne meines gesetzlichen Auftrages bewusst und stelle klar, dass es nicht vertretbar gewesen wäre, für rechtlich nicht gedeckte Vorgangsweisen einzustehen, wenn damit ein unverhältnismäßiger Schaden für eine große Region verbunden ist. Eine Absage wäre zudem schon vor dem Hintergrund, dass auch die Sölder Bergbahnen nicht mehr entsprechend hätten reagieren können, gesamtheitlich betrachtet nicht angemessen und vertretbar gewesen“, betont Tschon.
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