Antrag eingebracht

Sozialhilfe: Bezug wird neu geregelt

Politik
26.04.2022 17:17

Etwa 207.000 Menschen in Österreich beziehen derzeit Sozialhilfe beziehungsweise Mindestsicherung. Zukünftig könnten es mehr werden, da die Regierung die Voraussetzungen für den Bezug lockert. So sollen beispielsweise das 13. und 14. Gehalt nicht mehr angerechnet werden.

Die türkis-grüne Bundesregierung wird das unter Türkis-Blau eingeführte Sozialhilfe-Grundsatzgesetz adaptieren. Die Erfahrungen seit der Umsetzung hätten gezeigt, dass es flexiblere Rahmenbedingungen brauche, hieß es am Montag. So wären von Armut betroffene Menschen teils ganz aus der Sozialhilfe ausgeschlossen worden. „Die Pandemie und die aktuellen Teuerungen haben die Menschen, die schon vorher am wenigsten hatten, noch zusätzlich getroffen“, sagt Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) am Dienstag.

Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Sozialminister Johannes Rauch (Grüne)

Pflegende Angehörige, Menschen in Wohneinrichtungen
Profitieren von den neuen Regelungen können etwa pflegende Angehörige, Arbeitnehmer mit sehr geringen Einkommen oder Menschen aus betreuten Wohneinrichtungen. Zudem wird der Bezieherkreis an sich ein wenig ausgeweitet. So können via Härtefall-Klausel Personen, die bisher vom Bezug von Sozialhilfe ausgeschlossen waren, Sozialhilfeleistungen erhalten und wieder krankenversichert werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um Menschen mit humanitärem Bleiberecht, die ihre Arbeit verloren haben. Ungefähr 1000 Personen sind davon betroffen.

Kulanter wird man auch bei betreuten Wohneinrichtungen, wie etwa Frauenhäusern oder Obdachloseneinrichtungen. Diese müssen nicht mehr wie ein gemeinsamer Haushalt behandelt werden, was den individuellen Bezug erhöht. Die Bewohner können nunmehr die vollen Leistungen erhalten anstatt wie bisher nur maximal 70 Prozent pro Person. Der Richtwert liegt bei 978 Euro für eine Person und 686 Euro für eine zweite.

13. und 14. Monatsbezug
Darüber hinaus wird mit dem Paket sichergestellt, dass das Pflegegeld nicht mehr nur bei der pflegebedürftigen Person, sondern auch bei deren Angehörigen nicht angerechnet wird. Gleiches gilt bei Krisenzuwendungen des Bundes, wie im Rahmen der Covid-Hilfen. Bei jenen, die arbeiten, aber trotzdem Sozialhilfe-berechtigt sind, werden der 13. und 14. Monatsbezug nicht angerechnet. Für Betroffene bedeutet das eine Erhöhung um bis zu 18 Prozent ihres Einkommens.

„Mir ist es wichtig, dass die Menschen weiterhin Vertrauen in unsere gute Sozialhilfe haben. Mit sechs Änderungen im Sozialhilfe-Grundgesetz kann dieses Vertrauen weiter gestärkt werden, damit Fairness besteht und da Hilfe gegeben wird, wo Menschen sie benötigen“, sagte ÖVP-Klubobmann August Wöginger in der Pressekonferenz. Gefragt nach dem Parteiengesetz, sagte Wöginger, dass es am Mittwoch eingebracht werde. Jetzt gehe es „in parlamentarische Verhandlung, damit wir es bis Sommer beschließen können“.

ÖVP-Klubobmann August Wöginger (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
ÖVP-Klubobmann August Wöginger
von links: ÖVP-Klubobmann August Wöginger und Sozialminister Johannes Rauch (ÖVP) bei der Pressekonferenz zur Sozialhilfe am Dienstag (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
von links: ÖVP-Klubobmann August Wöginger und Sozialminister Johannes Rauch (ÖVP) bei der Pressekonferenz zur Sozialhilfe am Dienstag

Positive Reaktion aus Wien, Kritik von Caritas
Positiv auf die geplanten Änderungen reagierte unter anderem der Wiener Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Endlich sei das erste sozialpolitische Zeichen dieser Bundesregierung gesetzt worden. Kritik kam hingegen von seinem Parteikollegen SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch und Caritas-Präsident Michael Landau. „Weiterhin gibt es nur Höchstsätze statt Mindeststandards, weiterhin gibt es zu wenig fürs Wohnen (...), weiterhin ist das Ziel der Armutsbekämpfung im Sozialhilfegesetz gestrichen“. Nötig sei eine Gesamtreform der Sozialhilfe.

Initiativantrag im Nationalrat
Die entsprechenden Neuerungen werden am Mittwoch im Nationalrat als Initiativantrag eingebracht und noch vor dem Sommer beschlossen. Die Länder müssen einzelne der neuen Bestimmungen wie jene beim Pflegegeld dann noch in ihre Landesgesetze integrieren. Dafür haben sie ein halbes Jahr Zeit.

2019 hob der Verfassungsgerichtshof (VfGH) einige Regelungen auf. Sowohl die Verknüpfung mit Sprachkenntnissen als auch Höchstsätze für Kinder erkannte der VfGH als verfassungswidrig.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele