Wiederbetätigung

Hitler-Flaschen wurden Fall für Gericht

Steiermark
26.04.2022 19:00

Zur Schau gestellte Flaschen mit Hitler-Etiketten und massenhaft geschmacklose Nazi-Bilder in WhatsApp-Gruppen brachten zwei Oststeirer vor Gericht, wo sie kleinlaut beteuern, sich dabei nichts gedacht zu haben. Für ihre Dummheit, wie sie es selbst nennen, wurden sie am Montag in Graz nach dem Verbotsgesetz verurteilt - nicht rechtskräftig.

„Seit es WhatsApp gibt, ist es einfach, so einen Blödsinn weiter zu schicken“, erklärte einer der Angeklagten am Montag vor dem Schwurgericht in Graz. So ein „Blödsinn“ war zum Beispiel ein mit Nazi-Marschmusik unterlegtes Porno-Video, in dem ein Mann die Hand in Richtung einer Hakenkreuz-Fahne zum Hitlergruß erhebt.

Fotos von Hitler-Wein in Gartenhütte
Das Video ging versehentlich an die Ex eines Freundes, eine Jüdin, die Anzeige erstattete. Bei Hausdurchsuchungen wurden Fotos von Partys in einer Gartenhütte entdeckt, wo die Angeklagten unter anderem uniformiert und mit Hitler-Bart zu sehen sind; flankiert von Flaschen mit Hitler-Etiketten. Hinzu kommen Datenträger mit Massen an Nazi-Bildern.

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Wie der Oberste Gerichtshof bestätigt handelt es sich hier nicht um Witzbilder. Sie fallen unter das Verbotsgesetz.

Staatsanwältin Elisabeth Kirchmair

„Habe mir nichts dabei gedacht“
Die angeklagten Oststeirer, 44 und 39 Jahre alt, zeigen sich vor Gericht geständig und kleinlaut. „Ich habe mir dabei nichts gedacht“, „Dummheit“, „viel Alkohol“ oder „Mitläuferschaft halt“ lauten die Erklärungsversuche. „Komisch, dass wir hier wenn es um das Verbotsgesetz geht immer nur Mitläufer sitzen haben“, kommentierte Richter Florian Farmer trocken.

Nicht rechtskräftiges Urteil: 15 bzw. 12 Monate bedingte Haft plus 18.000 Euro Geldstrafe für den Vorbestraften. Zudem Weisung zu einem Besuch des KZ Mauthausen. 

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