Rechtsstaats-Streit

EU-Kommission startete Verfahren gegen Ungarn

Ausland
27.04.2022 13:31

Die EU-Kommission löste am Mittwoch ein Verfahren wegen möglicher Verstöße der Rechtsstaatlichkeit gegen Ungarn aus. Vorgeworfen werden dem Staat unter anderem Korruption und Probleme mit öffentlichen Auftragsvergaben. Um Ungarn die Gelder zu kürzen, ist allerdings die Zustimmung von mindestens 15 EU-Staaten nötig.

Das Verfahren hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bereits Anfang April angekündigt. Wie berichtet, geht ein jahrelanger Rechtsstaats-Streit voraus. Nun löste die Brüsseler Behörde einen neuen Sanktionsmechanismus aus, womit milliardenschwere Kürzungen drohen.

Missbrauch von EU-Geldern
Vorgeworfen wird Ungarn unter anderem Korruption, nach der Wiederwahl Orbans wird ein weiterer Missbrauch von EU-Geldern befürchtet. Der sogenannte EU-Rechtsstaatsmechanismus, nach dem das Land angeklagt wurde, ist seit Anfang 2021 in Kraft. Er soll dafür sorgen, dass Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien wie die Gewaltenteilung nicht mehr ungestraft bleiben. Entscheidend dabei ist jedoch, dass durch die Verstöße ein Missbrauch von EU-Geldern droht.

Viktor Orban (Bild: AFP/Attila Kisbenedek)
Viktor Orban

Zusätzlich zu Ungarn sieht sich auch Polen besonders im Fokus des Instruments. Die beiden Staaten hatten bereits erfolglos dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt. Beide bekommen bis dato jährlich Milliarden aus dem EU-Gemeinschaftsbudget. Bis Ungarn tatsächlich Geld aus dem EU-Budget gekürzt wird, wird es allerdings noch dauern. Dafür bräuchte es auch die Zustimmung von mindestens 15 EU-Staaten mit mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung.

Stellungnahme von Budapest
Budapest kann nun Stellung zu den Vorwürfen beziehen und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen vorschlagen. Die EU-Kommission berücksichtigt diese dann bei ihrer Entscheidung. Der ungarische Kanzleramtsminister Gergely Gulyas reagierte bisher ablehnend auf das Verfahren und sprach von einem „Fehler“. Abgeordnete aus Österreich begrüßten den Schritt der EU-Kommission hingegen.

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