Bei Weiterverkauf

Neuer Straf-Aufschlag bei Wohnbauförderung

Salzburg
28.04.2022 12:00
Scheidungen, Schicksalsschläge, aber auch wachsende Familien. Es gibt verschiedene Gründe, warum ein gefördertes Eigenheim wieder verkauft wird. Das Land unterstellt diesen Fällen mit einer neuen Regelung aber pauschal Spekulationslust und plant eine saftige Strafe bei der Rückzahlung der Förderung.

Wohnbau-Landesrätin Andrea Klambauer (Neos) nennt es eine „Spekulationsbremse“. Die Pläne des Landes für das Wohnbauförderungsgesetz können aber alle treffen, die ein gefördertes Eigenheim weiterverkaufen wollen – oder müssen. Bisher musste man den Einmal-Zuschuss beim Weiterverkauf anteilig zur Restlaufzeit der Förderdauer zurückzahlen. Nun muss man den eineinhalbfachen Betrag davon rücküberweisen.

In der Praxis ergibt das eine saftige Strafe. Wer bisher zum Beispiel 40.000 Euro zurückzuzahlen hatte, muss nun noch einmal 20.000 Euro als Pönale drauflegen. Eine Ausnahme gibt es: Wenn der Käufer des Eigenheims selbst die Kriterien der Wohnbauförderung erfüllt, kann dieser die Förderung übernehmen, und die Rückzahlung entfällt. Mit der Neuregelung will die Landesregierung sicherstellen, dass geförderte Eigenheime „keine Spekulationsobjekte sein dürfen“, wie Klambauer sagt.

Neos-Landesrätin Andrea Klambauer hält den Straf-Zuschlag für angemessen. (Bild: Tschepp Markus)
Neos-Landesrätin Andrea Klambauer hält den Straf-Zuschlag für angemessen.

Landesrätin hält Höhe der Zahlung für angemessen
Ein Weiterverkauf kann aber auch ganz ohne Spekulationslust notwendig werden. Trennungen, Schicksalsschläge oder einfach wachsende Familien. Die Lebensumstände ändern sich immer wieder einmal unerwartet. Oft ist dann ein schneller Verkauf wichtig. Die Zeit, auf einen Käufer zu warten, der die Kriterien für die Wohnbauförderung erfüllt, haben dann viele nicht mehr. Laut Klambauer hielten sich diese Fälle aber in Grenzen.

Sie verteidigt die zusätzliche Strafe für Weiterverkäufer. „Das ist jedenfalls sinnvoll. Ich halte es auch für angemessen und nicht für überzogen“, sagt die Landesrätin. Die Gesetzesänderung ist noch bis Dienstag in Begutachtung. Klambauer hofft im Landtag auf einen einstimmigen Beschluss.

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