Es ist heiß in der Stadt. Am Wiener Donaukanal wurlt’s, die Mädchen tragen bauchfrei, die Burschen Shorts. Flirtstimmung wie am Strand. Die zwei junge Männer ausgenützt haben sollen, als sie sich so umschauten. Sie stehen wegen Vergewaltigung vor Gericht. Und erzählen - wie so oft in diesen Fällen - eine andere Geschichte.
„Ja, Sex hat stattgefunden, aber freiwillig“, werden die beiden sagen. Auch wenn der eine Verteidiger einräumt, „dass es wohl einen Moment gegeben hat, wo das Opfer das, was begonnen hatte, nicht mehr fortsetzen wollte“. Aber das Mädchen hätte eben nicht laut (genug) um Hilfe geschrien ...
Es folgt eine Ode an die Freundschaft seitens der Angeklagten, nie sei man ansatzweise gewalttätig gewesen. Doch da gibt es eine Vorstrafe wegen einer üblen Tierquälerei.
„Initiative ging von ihr aus“
An jenem lauen Sommerabend auf jeden Fall sei die Initiative von dem Mädchen ausgegangen. Geflirtet habe sie, bei einem Trinkspiel mitgemacht, Küsse ausgetauscht - „mit Zunge!“ - und mehr „Abseits vom Trubel“ gewollt. Man hätte dies in einem Innenhof gefunden und sei zur Sache gekommen, was man einen flotten Dreier nennt.
Doch - das Mädchen war noch Jungfrau. Kam verstört und blutbefleckt zu den Freundinnen zurück. Und ja, sagt der eine Angeklagte, dass sie gesagt hätte, sie „will nicht mehr“, das stimmt schon. Aber ...
Das Urteil des Schöffengerichtes ist ausständig, es wird vertagt.
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