Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wird den Akt in der Cobra-Affäre um zwei Personenschützer der Familie von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) nicht übernehmen. Damit geht der Akt wieder zurück zur Staatsanwaltschaft Korneuburg.
Das teilte eine Sprecherin am Donnerstag mit. Man habe die Zuständigkeit geprüft. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat zu klären, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht, um personenbezogene Ermittlungen einzuleiten. Zuvor wurde, wie berichtet, bereits ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch in Wiener Neustadt eröffnet.
Personenschützer bauten Unfall
Konkret geht es um zwei Personenschützer der Familie von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP), die im März nach ihrem Einsatz bei der Ehefrau des Regierungschefs betrunken einen Unfall mit dem Dienstwagen verursacht haben sollen. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand, es entstand leichter Blechschaden. Der Fahrer und Personenschützer soll 1,2 Promille Alkohol im Blut gehabt haben, sein Beifahrer verweigerte den Alkotest. Die Cobra-Beamten wurden nach dem Vorfall in den Innendienst versetzt.
Von anonymer Seite wurden Vorwürfe laut, Nehammer könnte in der Sache interveniert haben, um die Abläufe zu vertuschen. Der Kanzler selbst wies die Vorwürfe zurück.
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