„Will Schlussstrich“

Amtsmissbrauch: Polizist nimmt die Haftstrafe an

Salzburg
28.04.2022 19:30

Justiz-Kenner werden sich die Augen reiben: Der vor einer Woche in Salzburg wegen 16-fachen Amtsmissbrauchs verurteilte Ex-Kriminalbeamte (die „Krone“ berichtete) verzichtet auf Rechtsmittel und nimmt das Urteil samt 24 Monate teilbedingter Haft nun doch an. Auch der Ankläger legt keine Rechtsmittel ein. Damit ist es rechtskräftig. Das bedeutet aber auch den sofortigen Amtsverlust. 

Nach dem Urteil hatte Verteidiger Bernhard Kettl noch von einer Berufung gesprochen. Der Verurteilte hatte auch durchaus Chancen auf eine mildere Strafe. Jetzt aber hat der einstige Vorzeige-Polizist auf Rechtsmittel verzichtet und das Urteil (24 Monate teilbedingt) angenommen: „Aus persönlichen Gründen“ will er einen Schlussstrich unter die Causa ziehen, erklärt nun Kettl.

Sofortiger Amtsverlust durch Rechtskraft
Auch Staatsanwalt Leopold Bien, dessen Anklage letztlich zur Verurteilung wegen 16-fachen Amtsmissbrauchs führte, verzichtet auf eine Berufung. „Da weder Staatsanwalt noch der Verurteilte ein Rechtsmittel angemeldet haben, ist das Urteil nun rechtskräftig“, bestätigt auch Peter Egger aus dem Landesgericht.

(Bild: Tschepp Markus)

Fußfessel wahrscheinlich
Mit der Rechtskraft des Urteils tritt der sofortige Amtsverlust in Kraft, heißt es aus der Landespolizeidirektion: „Das Disziplinarverfahren ist damit hinfällig.“ Der direkt nach der Verurteilung suspendierte Ex-Polizist hat damit all seine Rechte und Pflichten als Beamter verloren - dazu zählt auch die Pension. Ins Gefängnis wird er aber nicht müssen: Der unbedingte Haft-Teil von acht Monaten wird aller Voraussicht nach mit einer Fußfessel abgeleistet. Dazu wird sich der Verurteilte wohl einen neuen Job suchen müssen - obwohl er plante, heuer noch in den Ruhestand zu gehen.

Regeln der Polizeiarbeit missachtet
Wie „Krone“-Leser wissen, hat der einst intern gefeierte und führende Suchtgiftermittler in zumindest 16 Drogen-Fällen zwischen 2011 und 2016 die Regeln der Polizeiarbeit missachtet. Amtsberichte hat er gefälscht, Festnahmen fingiert und Identitäten verschwiegen - dies, um Informanten und von der Polizei in Scheingeschäften eingesetzte Kriminelle zu schützen. Nach einem umfangreichen Prozess mit vier Verhandlungstagen und etlichen Zeugen von Polizei und Justiz ist der Schuldspruch erfolgt.

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