Der österreichische Snowboard-Olympiasieger Benjamin Karl muss sich heute, Freitag, wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls im Pinzgau am Bezirksgericht Zell am See verantworten. Der 36-Jährige prallte am 30. Juni 2021 auf der Felbertauernstraße bei Mittersill mit seinem Wagen gegen einen entgegenkommenden Pkw. Dessen 70-jähriger Lenker kam ums Leben, seine 69-jährige Ehefrau wurde schwer verletzt. Karl wird fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.
Der gebürtige Niederösterreicher, der in Osttirol lebt, befand sich damals auf der Heimfahrt von einem Training. Dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft Salzburg zufolge soll Karl bei schlechtem Wetter zunächst eine Galerie mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren haben. Bei der Ausfahrt aus der Galerie war die Fahrbahn mit Hagel bedeckt. Der Beschuldigte sei unter Verletzung des Gebots des Fahrens auf Sicht ins Schleudern geraten, hieß es. Der Audi des Spitzensportlers schlitterte auf die Gegenfahrbahn und prallte gegen den entgegenkommenden Jeep des Ehepaars aus dem Pinzgau. Im Unfallbereich soll es damals laut Einsatzkräften zu einem Wettersturz mit Starkregen und Hagel gekommen sein.
Aus Sicht der Verteidigung trifft Karl strafrechtlich keine Schuld, wie sein Anwalt Oscar Weiß Anfang April erklärt hatte. Der tragische Unfall sei wegen eines plötzlich auftretenden Hagelgewitters nicht zu verhindern gewesen. Der Wagen von Karl sei bei der Ausfahrt aus der Galerie manövrierunfähig gewesen.
Medienberichten zufolge nahm der Sportler nach dem Unfall einerseits psychologische Hilfe in Anspruch, um das Erlebte möglichst zu verarbeiten. Zum anderen besuchte er die Familie des Todesopfers, um sich zu entschuldigen und zu reden. Niemand der Hinterbliebenen habe ihm die Schuld am Unfall gegeben, wurde Karl zitiert. Zudem habe ihm seine Familie Halt gegeben.
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