Die von der Regierung beschlossene Unterstützung in Höhe von 150 Euro gilt nicht als Einkommen. In der Praxis sieht das jedoch anders aus. Die Beschwerden häufen sich, dass das Sozialamt den Teuerungsausgleich für bestimmte Gruppen wieder einkassieren würde.
Mit Einmalzahlungen unterstützt die Regierung jene Gruppen, die besonders unter der Teuerung leiden – Arbeitslose, Mindestsicherungsbezieher und Pensionisten mit Ausgleichszulage. Zweimal floss bereits ein Teuerungsausgleich in der Höhe von jeweils 150 Euro.
Ausnahme von Ländern
Jetzt allerdings häufen sich die Beschwerden, dass das Geld vom Sozialamt wieder einkassiert wird, weil es als zusätzliches Einkommen gewertet wird. Das ist so natürlich nicht vorgesehen. Die Regierung hat allgemein festgelegt, dass der Teuerungsausgleich kein Einkommen ist, jedoch können die Länder Ausnahmen beschließen. Das passiert, laut Vorwürfen, derzeit zumindest in Salzburg.
„Die Regierung hat ein Gesetz verabschiedet, das im Vollzug nicht funktioniert. Es wurde verabsäumt, den Ländern den Zugriff auf den Ausgleich zu untersagen“, so SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. Und weiter: „Es ist unfassbar, dass man so einen Pfusch machen kann, dass Leuten, die eh schon mit viel zu wenig auskommen müssen, dann wieder etwas abgezogen wird.“ Die Roten fordern eine Reparatur des Gesetzes.
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