Das Urteil gegen den österreichischen Snowboard-Olympiasieger Benjamin Karl wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls im Pinzgau ist rechtskräftig geworden! Der Sportler war am Freitag der Vorwoche am Bezirksgericht Zell am See wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Er hatte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung erhalten. Die Staatsanwaltschaft ist nun wie die Verteidigung mit dem Urteil einverstanden.
Der gebürtige Niederösterreicher, der in Lienz wohnt, hatte das Urteil bereits am Freitag angenommen. Die Bezirksanwältin gab aber zunächst keine Erklärung ab. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg erklärte nun am Dienstag, dass die Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel gegen das Urteil einbringt.
Benjamin Karl legte zuletzt beim Prozess ein reumütiges Geständnis ab. Der 36-Jährige war am 30. Juni 2021 auf der Felbertauernstraße bei Mittersill mit seinem Wagen auf einer mit Hagel bedeckten Straße ins Schleudern geraten und gegen einen entgegenkommenden Pkw geprallt. Dessen 70-jähriger Lenker aus dem Pinzgau kam ums Leben, seine 69-jährige Ehefrau wurde schwer verletzt. Karl war mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.