Drei Monate auf Bewährung wegen tödlichen Verkehrsunfalls - Staatsanwaltschaft Salzburg verzichtet auf Rechtsmittel.
Das Urteil gegen den österreichischen Snowboard-Olympiasieger Benjamin Karl wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls im Pinzgau ist rechtskräftig geworden. Der Sportler war am Freitag der Vorwoche am Bezirksgericht Zell am See wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen worden (die „Krone“ hat berichtet). Er hat eine Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung erhalten. Die Staatsanwaltschaft ist nun wie die Verteidigung mit dem Urteil einverstanden.
Der gebürtige Niederösterreicher, der in Lienz wohnt, hat das Urteil am Freitag angenommen. Die Bezirksanwältin gab aber zunächst keine Erklärung ab. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg sagte heute, Dienstag, auf APA-Anfrage, dass die Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel gegen das Urteil einbringt.
Geständnis und überhöhte Geschwindikeit
Benjamin Karl legte beim Prozess ein reumütiges Geständnis ab. Der 36-Jährige war am 30. Juni 2021 auf der Felbertauernstraße bei Mittersill mit seinem Wagen auf einer mit Hagel bedeckten Straße ins Schleudern geraten und gegen einen entgegenkommenden Pkw geprallt. Dessen 70-jähriger Lenker aus dem Pinzgau kam ums Leben, seine 69-jährige Ehefrau wurde schwer verletzt. Karl war mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs.
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