Die langjährige Vermieterin von Wolfgang Schwanke räumte, während er im Urlaub war, seine Wohnung aus. Die Habseligkeiten gab sie ihm nicht zurück. Am Donnerstag kam es - in ihrer Abwesenheit - zum Gerichtsprozess in Wien.
Nachdem Wolfgang Schwanke im März von einer mehrwöchigen Reise zurückgekommen war, war nichts mehr so wie vorher. Denn seine Wohnung, die er seit 25 Jahren gemietet hatte, wurde von der Eigentümerin ohne Vorwarnung ausgeräumt. Zurück blieb eine unbewohnbare Einheit. Fast die gesamte Einrichtung ist weg, zahlreiche Erinnerungsstücke und sogar Dokumente.
„Lediglich einige schwarze Müllsäcke blieben zurück“, erzählt Schwanke, der sich sofort an die Mieterhilfe wandte. „Selbst für uns ist so ein Fall absolut einzigartig“, sagt Ronald Schlesinger.
Da sich die Vermieterin nicht einsichtig zeigt und auch sein Eigentum nicht herausrückte, kam es am Donnerstag zur Verhandlung. Vorab wurde bereits klar, dass ein Teil seines Besitzes bereits entsorgt wurde, wie Möbelstücke.
Eigentümerin muss Schadenersatz zahlen
Die Angeklagte selbst erschien nicht zur Verhandlung. Ihr Anwalt stimmte einem Vergleich zu, da er keine Argumente gegen die Besitzstörung vorbringen konnte. Die Vermieterin muss Schwankes Eigentum binnen 14 Tagen zurückgeben. Danach wird der Schadenersatz berechnet. Kommt sie dem nicht nach, kommt es zur nächsten Klage.
Höhere Miete als „Dank“
Schwanke erstattete bislang trotz allem keine Anzeige, etwa wegen der entwendeten Dokumente. Als „Dank“ erhöht Frau K. nun auch noch seine Miete. Dennoch will Schwanke noch nicht ausziehen - zumindest nicht, bis sein Besitz zurück ist.
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