Zu NS-Gruß genötigt

20-Jähriger wegen Wiederbetätigung verurteilt

Vorarlberg
28.06.2011 15:42
Ein 20-jähriger Vorarlberger ist am Dienstag von den Geschworenen des Landesgerichts Feldkirch der Wiederbetätigung für schuldig befunden worden. Der Bregenzer soll im April vergangenen Jahres mehrere Schüler mit Migrationshintergrund gezwungen haben, den Hitlergruß auszuführen. Er wurde wegen Nötigung und Verstoßes gegen das Verbotsgesetz zu 18 Monaten Haft verurteilt, sechs davon unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am Abend des 9. April 2010 näherte sich der 20-Jährige betrunken einer Schülergruppe an der Bahnhaltestelle Riedenburg in Bregenz. Die vier Burschen zwischen 14 und 15 Jahren wollten sich ein Fußballspiel ansehen und warteten auf den Bus. Der Angeklagte pöbelte sie an und ließ rassistische Äußerungen und Anspielungen fallen. Er forderte die Burschen zum Hitlergruß auf.

Aus Angst befolgten sie seine Anordnungen, auch der 20-Jährige selbst soll mehrfach den rechten Arm eindeutig in die Höhe gestreckt haben. Als einer der Buben aufstehen wollte, ging der 20-Jährige laut Anklage so weit auf ihn zu, dass er ihn berührte. "Du stehst nicht gegen einen Österreicher auf", soll er dabei gerufen haben.

Auf dem Laptop des 20-Jährigen wurde bei der Nachschau einschlägiges Liedgut entdeckt, mit Titeln wie "Hackenkreuz" (sic!), "Adolf Hitler unser Führer" oder "Das Reich kommt wieder". Dies war für Staatsanwalt Wilfried Siegele Beweis genug für die Gesinnung, die in dem jungen Mann schlummert.

Beschuldigter spricht von "Blackout"
Der Beschuldigte selbst beschönigte die Vorwürfe vor Gericht und rechtfertigte sich mit seiner Alkoholisierung. Er habe ein "Blackout", könne sich an gar nichts mehr erinnern und sei sich deshalb keiner Schuld bewusst, erklärte der einschlägig Vorbestrafte. Die Geschworenen schenkten dieser Version jedoch keinen Glauben.

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