Das Hin und Her der Justiz in der sogenannten Cobra-Affäre um zwei Personenschützer der Familie von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) ist zu Ende. Nachdem der Akt in der Vergangenheit mehrere Stationen durchlaufen hatte, hat die Staatsanwaltschaft (StA) Korneuburg nun Ermittlungen gegen „zumindest eine namentlich bekannte Person“ eingeleitet.
Einen entsprechenden Bericht des „Kurier“ bestätigte Behördensprecherin Gudrun Bischof am Freitag. Die Identität der Person wurde nicht bekannt gegeben. „Der angezeigte Sachverhalt wird in alle Richtungen überprüft“, sagte Bischof. Weitere Details wurden nicht genannt.
Cobra-Beamte sollen betrunken Unfall verursacht haben
In der Cobra-Affäre geht es grundsätzlich um zwei Personenschützer der Familie von Bundeskanzler Nehammer. Die Cobra-Beamten sollen nach ihrem Einsatz bei der Ehefrau des Regierungschefs betrunken mit dem Dienstwagen einen Unfall mit Blechschaden verursacht haben. In einem anonymen Schreiben wurden Vorwürfe erhoben, Nehammer könnte in der Sache interveniert haben, um die Abläufe zu vertuschen, was der Kanzler selbst erbost als unwahr zurückwies.
Vorwurf des Amtsmissbrauchs
Auch dem Chef der Polizei-Sondereinheit, Bernhard Treibenreif, wird in dem anonymen Schreiben „Amtsmissbrauch“ vorgeworfen. Er habe sich vom Kanzler „hinreißen“ lassen, die Dienstzeiten der Beamten zu verändern, damit der Vorfall offiziell in die Freizeit der beiden fällt. Treibenreif wies die anonymen Vorwürfe nach deren Aufkommen zurück.
Brisanter Fall
Der Akt in der Causa hatte zuletzt mehrere Stationen durchlaufen. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch gegen eine „bekannte Person“ war von der Anklagebehörde in Wiener Neustadt von Amts wegen eingeleitet worden. Aufgrund der Brisanz des Falles wurde das Ermittlungsverfahren an die Oberstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet. Diese wiederum delegierte den Fall an die Behörde in Korneuburg. Von dort ging der Akt weiter an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die ihn schließlich Ende April nach Prüfung der Zuständigkeit wieder nach Korneuburg retournierte.
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