Von geordneten Familienverhältnissen kann ein Mostviertler derzeit nur träumen. Zwei Frauen auf verschiedenen Kontinenten, ein halbes Dutzend Kinder, ebenso weit verstreut. Wobei es in puncto Vaterschaft für den 51-Jährigen noch Klärungsbedarf gibt. Wegen des Vergehens der Mehrfach-Ehe und Verletzung der Unterhaltspflichten musste sich der Mann jetzt am Landesgericht St. Pölten verantworten.
51-Jähriger mit zwei Frauen verheiratet
Auf die Frage der Richterin, für wie viele Kinder er derzeit unterhaltspflichtig sei, erwidert er: eines. Keiner Schuld bewusst ist er sich auch des Vorwurfs der Mehrfach-Ehe. So soll der Mostviertler 2009 eine Frau in Indonesien geehelicht haben, 2014 dann eine andere in Südafrika, mit der er bis dato eine Fernbeziehung führt.
Sachverhalt erst prüfen
„Das stimmt so alles nicht“, erklärt er im Prozess. Er habe in Indonesien nur eine Urkunde für einen Hauskauf unterschrieben, für die einfachere Abwicklung sei er damals zum Islam konvertiert. Die Existenz der Heiratsurkunde - die ihm die Richterin präsentiert - kann er sich nicht erklären. Zur Überprüfung der Dokumente und der Unterhaltspflichten wurde vertagt.
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