Nun soll es schnell gehen mit der Vorarlberger Parteifinanztransparenz: ÖVP und Grüne haben sich auf einen Entwurf für das neue Parteienförderungsgesetz geeinigt. Noch im Mai soll ein Gesprächstermin mit allen Fraktionen fixiert werden. Verfassungsjurist Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck bezeichnete den Entwurf im Rahmen der Landeskompetenzen als „großen Schritt“. Erstmals werde einem Rechnungshof eine Prüfbefugnis von Parteien eröffnet, so Bußjäger.
Das Ziel der Regierungsparteien ist es, das neue Gesetz noch vor dem Sommer möglichst einstimmig zu verabschieden. Inkrafttreten könnte die neue Regelung am 1. Jänner 2023. Parallel dazu sollen in der Landesverfassung erweiterte Prüfrechte für den Landesrechnungshof verankert werden. Die Regeln sollen auch auf die Gemeindeebene ausgeweitet werden.
Inhaltlich sieht das Paket eine Verkürzung des Wahlwerbezeitraums von vier auf drei Wochen vor. Zudem dürfen künftig höchstens 300 mobile Wahlplakate eingesetzt werden, davon maximal 50 Großplakate. Pro Wahlberechtigtem dürfen die Parteien maximal 2,50 Euro ausgeben, zusätzlich 0,35 Euro pro Wahlberechtigtem für den Vorzugsstimmen-Wahlkampf einzelner Kandidierender. Binnen vier Monaten nach der Landtagswahl müssen die Parteien einen Wahlwerbungsbericht erstatten. Im jährlichen Rechenschaftsbericht müssen alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Landesparteien samt nahestehenden Organisationen und Beteiligungsunternehmen angegeben werden. Der Rechenschaftsbericht muss von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden, der höchstens für fünf Jahre hintereinander bestellt sein darf.
Auch die Landtagsfraktionen haben Erträge aus Spenden, Inseraten und Sponsorings künftig detailliert auszuweisen. Verstöße werden durch Rückforderung der Förderungen sanktioniert. Anordnen oder mit einer künftigen Förderung verrechnen kann dies laut Entwurf die Landesregierung sowie der Landtagspräsident. Überschreitet eine Partei die Wahlkampfkostenobergrenze, muss der Überschreitungsbetrag in dreifacher Höhe zurückbezahlt werden. Grundlage ist dabei eine entsprechende Sachverhaltsfeststellung durch den Landes-Rechnungshof.
Das Land geht hier auch durchaus an die Grenzen dessen, was die sogenannte Verfassungsautonomie den Ländern an Möglichkeiten eröffnet
Verfassungsjurist Peter Bußjäger
Zur Prüfkompetenz des Rechnungshofs stellte Bußjäger fest: „Das Land geht hier auch durchaus an die Grenzen dessen, was die sogenannte Verfassungsautonomie den Ländern an Möglichkeiten eröffnet. Aber ich erachte die Regelung als verfassungskonform.“ In Bezug auf das Parteienförderungsgesetz würden „extrem rigide Vorschriften erlassen, gerade was die Wahlwerbung betrifft“. Er gehe davon aus, „dass es sich um die mit Abstand strengsten Vorschriften in Österreich handelt“.
NEOS-Klubchefin Sabine Scheffknecht erklärte gegenüber der APA, man werden den Entwurf im Detail prüfen, vor allem was die Rechnungshofkompetenzen angehe. Offen für Gespräche zeigte sich die SPÖ. „Wir warten schon lange darauf, das Gesetz muss so rasch als möglich kommen“, so die Mandatarin Manuela Auer. Begleitend bleibe die Forderung nach einer personellen Aufstockung des Rechnungshofes aufrecht. Auch die FPÖ wird sich intensiv mit dem Entwurf auseinandersetzen. „Der Hund liegt im Detail begraben“, betonte FPÖ-Klubobmann Christof Bitschi. Die Geschwindigkeit, mit der nun am neuen Gesetz gearbeitet werde, zeige, dass die ÖVP massiv unter Zugzwang sei. Das dürfe aber nicht über eine notwendige Aufarbeitung hinwegtäuschen. Es sei erklärtes Ziel der FPÖ, dass der Rechnungshof die Vorgänge in der ÖVP so rasch wie möglich prüfen dürfe.
Bereits vorgeprescht ist die Stadt Bregenz. Die Stadtvertretung beschloss am Donnerstagabend ein eigenes Transparenzpaket, das jede wahlwerbende Gruppe verpflichtet, Rechenschaft über die Finanzsituation der Partei abzulegen. Gibt es Einnahmen durch Spender, so sind diese namentlich zu nennen. Ebenso wurde eine Wahlkampfkostenobergrenze festgelegt. Eine Arbeitsgruppe der Fraktionen werde nun eine entsprechende Förderrichtlinie erarbeiten. Wahlwerbende Gruppen, die die Fördervereinbarung nicht durch eine Unterschrift anerkennen wollen, werden in Zukunft auch keine Förderung erhalten.
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