Der frühere US-Präsident Donald Trump hat im juristischen Kampf gegen die Sperrung seines Twitter-Kontos eine Schlappe erlitten. Ein Bundesrichter im US-Bundesstaat Kalifornien wies am Freitag eine entsprechende Klage Trumps ab. Der Richter ließ Trump und seinen Anwälten aber die Möglichkeit offen, diese in geänderter Form erneut einzureichen. Die Kläger würden nicht aus einer starken Position heraus argumentieren, hieß es in der Urteilsbegründung.
Twitter sei ein privates Unternehmen und der erste Verfassungszusatz, der die Meinungsfreiheit schützt, gelte für staatliche Eingriffe - nicht aber für angebliche Eingriffe privater Unternehmen, hieß es weiter.
Nach Sturm aufs Kapitol flog Trump von Twitter
Twitter wie auch Facebook und YouTube hatten Trumps Konten im Jänner 2021 kurz vor dem Ende seiner Amtszeit gesperrt. Auslöser waren die Erstürmung des US-Kapitols am 6. Jänner 2021 durch Anhänger Trumps - und dass er Sympathie für die Angreifer bekundete. Außerdem behauptete er - auch aktuell noch - ohne jegliche Belege, dass ihm der Sieg bei der Präsidentenwahl im November durch Betrug gestohlen worden sei. Damit heizte er die Stimmung im Land auf.
Twitter, wo ihm mehr als 80 Millionen Nutzer folgten, war für ihn bis dahin die wichtigste Kommunikationsplattform. Der Ex-Präsident wehrt sich bereits seit längerem gegen die Sperrung seines Accounts.
Eine der großen Fragen ist, ob Trump nach der möglichen Twitter-Übernahme von Tech-Milliardär Elon Musk zu dem Netzwerk zurückkehren könnte. Trump - nach dem Twitter-Rauswurf gründete er einen eigenen Dienst namens „Truth Social“ - hatte zuletzt erklärt, er wolle nicht zu Twitter zurück, auch wenn er es dürfte. Die Präsenz auf der Plattform könnte aber für eine mögliche Kandidatur bei der Präsidentenwahl 2024 wichtig sein.
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