Vorfall entsetzt

Mit Wolf verwechselt: Jäger erschoss Husky

Steiermark
11.05.2022 06:00

Diese Tat sorgt für Entsetzen: Ein Husky hatte ein Schaf gerissen - was den Besitzern entsetzlich leidtut und wofür sie die volle Verantwortung übernehmen. Aber: Das Tier wurde danach von einem Jäger erschossen. Weil er den Haushund für einen (geschützten) Wolf hielt.

Der wunderschöne (und wertvolle) Husky war geliebter Mittelpunkt eines jungen Steirers. Als dieser kurz ins Spital musste, passte die Mutter auf den Vierbeiner auf. „Und das habe ich wirklich mit Argusaugen gemacht, eben weil mein Sohn den Hund so liebte“, sagt die Frau. „Er war entzückend, erst ein Jahr alt, mochte jeden Menschen. Aber gerade, weil wir seinen Jagdtrieb kannten, haben wir ihn immer an der Leine geführt.“ Doch als Besuch kam, ließ dieser versehentlich die Tür offen - worauf „Kodai“ plötzlich entwischte.

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Und da lag er blutüberströmt auf dem Boden.

Die Mutter des Hundebesitzers lief "Kodai" noch hinterher, doch es war zu spät.

Der Hund lief daraufhin zu einer Schafherde, wo er ein Tier riss. „So etwas darf nicht passieren, das tut uns furchtbar leid“, betont die Frau. Aber: „Dass es dafür die Todesstrafe für unseren geliebten Hund gab, ist unentschuldbar.“

Denn ein Jäger hatte die Szene beobachtet und den Hund vom Balkon aus mit einem gezielten Blattschuss getötet. „Ich war ja nur wenige Minuten dahinter, rannte hinter dem Hund her“, so die fassungslose Frau. „Und da lag er blutüberströmt auf dem Boden.“

Anzeige wegen Verdachts der Tierquälerei
Auch die angebliche „Erklärung“ des Todesschützen hat es in sich: Er hätte den Hund für einen Wolf gehalten. Dieser ist, woran man einen Jäger nicht erinnern müssen sollte, geschützt.

Freilich wurde auch der Pensionist von der „Krone“ um Stellungnahme gebeten. Die fiel in aller Kürze aus: „Natürlich hab ich den Hund erschossen.“ Das Wolf-Thema ließ er unbeantwortet, über Weiteres werde er erst beim Prozess sprechen. Denn einen solchen wird es wohl geben, die Polizei bestätigt die Anzeige wegen des Verdachts der Tierquälerei.

Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck (Bild: Christian Jauschowetz)
Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck

Für Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck auf gleich mehreren Ebenen verwerflich: „Zum einen muss das ,gelindeste‘ Mittel angewendet werden, wenn ein Hund wildert. Das wäre Verscheuchen oder ein Schreckschuss - kein Blattschuss. Dann muss man ein Tier eindeutig identifizieren, bevor man auf dieses zielt! Wenn man einen Husky verwechselt, wurde diese eherne Waidmannsregel verletzt. Und sollte der Jäger tatsächlich absichtlich auf einen Wolf gezielt haben, der bei uns geschützt ist, muss man infrage stellen, wie ernst dieser Schutz genommen wird.“

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