Es ist eine grausame Tat, die sich in der Nacht von 23. auf 24. April in einer Innsbrucker Wohnung abgespielt haben soll. Laut „Tiroler Krone“-Recherchen sollen mehrere junge Männer eine 18-Jährige mehrfach vergewaltigt haben. Einer der Täter sei geflüchtet, die anderen vier seien festgenommen worden. Doch der Richter hat den Antrag auf Verhängung der U-Haft abgelehnt. Das Landesgericht Innsbruck und die Staatsanwaltschaft Innsbruck beziehen ausführlich Stellung. Erinnerungen an einen ähnlichen Fall in Linz - die „Krone“ berichtete - werden laut.
Am besagten Samstag ist laut Unterlagen, die der „Krone“ vorliegen, die 18-Jährige mit Freunden zu einer privaten Party in eine Innsbrucker Wohnung eingeladen worden - von einer männlichen Clique, deren Mitglieder sie bereits gekannt habe. Sie sollen alle um die 20 Jahre alt sein, arabische Vor- und Nachnamen haben und über die österreichische Staatsbürgerschaft verfügen. Die 18-Jährige sei der Einladung auch nachgekommen. Nach kurzer Zeit sollen einige Freundinnen die Party wieder verlassen haben - nicht aber die 18-Jährige und eine Freundin.
Es sei nicht nur reichlich Alkohol geflossen, sondern auch K.-o.-Tropfen seien in die Getränke zumindest der 18-Jährigen gemischt worden. Die Rede sei von einem „Rauschzustand“.
Folglich sei sie gegen 2 Uhr von drei der jungen Männer in ein Zimmer gebracht worden. Dabei sollen sie die Türschnalle von außen abmontiert haben, damit niemand das Zimmer betreten konnte. Und dann seien die vermeintlichen Peiniger über sie hergefallen - und zwar in abscheulichster Weise und während die anderen zwei Beschuldigten an der Tür Wache gestanden sein sollen.
Mehrere Versuche, sich zu befreien, blieben erfolglos
Ununterbrochen habe die 18-Jährige starke Schmerzen verspürt. Ihre eindringlichen Versuche, zu schreien und sich loszureißen, seien immer wieder misslungen.
Auch ihre Freundin habe trotz beeinträchtigtem Zustand alles versucht, die 18-Jährige aus den Fängen der jungen Männer zu befreien - ebenfalls vergebens. Sie sei völlig überfordert gewesen und habe in ihrer Verzweiflung und Angst Freunden via Handy geschrieben und sie um Hilfe gebeten. Um kurz nach 3 Uhr sei die 18-Jährige von einem Kollegen abgeholt worden. Die junge Frau habe Anzeige bei der Polizei erstattet.
Festnahmen in vier Wohnungen gleichzeitig
Sechs Tage später ist es auf Antrag der Staatsanwaltschaft Innsbruck zu Verhaftungen von vier der fünf Verdächtigen durch ein Großaufgebot von Ermittlern gekommen - in vier Wohnungen gleichzeitig. Sie sind zuerst ins Polizeianhaltezentrum und dann in die Justizanstalt Innsbruck eingeliefert worden. Der fünfte Verdächtige sei bereits ins Ausland geflohen. Bei den Hausdurchsuchungen sollen die Ermittler auch Beweismaterial sichergestellt haben: etwa Handyvideos, auf denen die angebliche grausame Tat zu sehen sein soll.
Überraschendes Ergebnis: Keine U-Haft verhängt
Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck einen Antrag auf Verhängung der Untersuchungshaft gestellt. Doch dieser wurde - zur Überraschung und zum Entsetzen vieler „Krone“-Insider - vom Landesgericht Innsbruck abgewiesen und die vier Verdächtigen wurden auf freien Fuß gesetzt. Obwohl - zumindest für die Staatsanwaltschaft - laut Schreiben Verdunkelungsgefahr, Tatbegehungs- sowie Wiederholungs- und Fluchtgefahr bestanden habe.
Landesgericht und Staatsanwaltschaft beziehen Stellung
Warum hat der Haft- und Rechtschutzrichter den Antrag auf U-Haft der Verdächtigen abgelehnt? Das ist wohl die spannendste Frage, die es hier zu klären gilt. Der dringende Tatverdacht sei hier nicht gegeben - das betont Andreas Stutter, Sprecher des Landesgerichtes Innsbruck, und er konkretisiert: „Der Richter hat die Verdächtigen deshalb nicht in Untersuchungshaft gehalten, weil er den Eindruck hatte, dass die Beweislage dafür nicht ausreiche. Es liegen zwar Beweisergebnisse vor, doch diese widersprechen einander etwas. Zudem ist auch einiges an Alkohol im Spiel gewesen.“
Und die Videos? „Ob man hier vieles sieht oder nicht - etwas sieht man. Auch dieses Beweismittel war ausschlaggebend für die Entscheidung“, erklärt Stutter. Der nächste Schritt sei jedenfalls die ausführliche Einvernahme des Opfers - voraussichtlich im Juni.
Die Beschuldigten sagten aus, dass alles auf einvernehmlicher, freiwilliger Basis passiert sei.
Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck
„Wir haben keine Beschwerde eingelegt“
Einspruch gegen die Entscheidung des Richters einlegen könnte derzeit noch die Staatsanwaltschaft Innsbruck, da die Frist noch nicht abgelaufen sei. „Doch wir haben keine Beschwerde eingelegt, weil der Richter seine Entscheidung gut begründet hat“, betont Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, und führt fort: „Für das Gericht ist kein hinreichender Verdacht gegeben, dass Gewalt oder K.-o.-Tropfen im Spiel gewesen wären. Und die Beschuldigten sagten aus, dass alles auf einvernehmlicher, freiwilliger Basis passiert sei.“
Auf einige Untersuchungen müsse man noch warten
Man stehe jedenfalls am Anfang der Ermittlungen. Es gelte noch einige Ergebnisse wie jene der Blutuntersuchung des Opfers abzuwarten. Die Beweislage könne sich im Laufe des Verfahrens ändern.
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