Obwohl der EU-Gerichtshof dagegen ist, nickt die Kommission die Verlängerung unserer Personenüberprüfungen bei der Einreise ab. Grund sind explodierende Asylantragszahlen.
Im Schengenraum gibt es bei der Einreise keine Personen- bzw. Reisedokumentenüberprüfung. Eigentlich. Denn Europa und die Grenzkontrollen sind eine unendliche Geschichte. Durch die Flüchtlingskrise 2015 hatten mehrere Staaten - neben Österreich etwa auch Deutschland - Binnengrenzkontrollen wieder eingeführt. Genehmigt wurde dies von der Europäischen Kommission.
Ende April gab es aber, wie berichtet, Aufregung, weil der EU-Gerichtshof sich gegen unsere Grenzkontrollen stellte - der Nachweis für eine ernsthafte Bedrohung würde fehlen. Kurz zuvor hatte das Innenministerium noch in einem Brief an Brüssel um eine weitere Verlängerung ebendieser um ein halbes Jahr angesucht.
Die Herausforderungen für Europa sind durch den aktuellen Wandel für die innere Sicherheit enorm. Deshalb brauchen wir einen Außengrenzschutz.
ÖVP-Innenminister Gerhard Karner
Starker Anstieg bei den Asylantragszahlen
Als Begründung wurde neben der Bewältigung der durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verursachten Flüchtlingsströme der starke Anstieg bei den Asylantragszahlen von mehr als 100 Prozent im ersten Quartal genannt. Die ausgelöste Teuerung von Getreide sowie die zu erwartende weitere Verknappung im Lebensmittelbereich „werde vor allem die Wirtschaftsmigration aus Afrika sowie dem Nahen Osten noch verschärfen“, argumentierte das offizielle Österreich in dem Schreiben.
Am Rande des Europäischen Polizeikongresses in Berlin konnte Innenminister Gerhard Karner am Mittwoch grünes Licht für weitere Grenzkontrollen bis Ende November verkünden. Das Urteil des EU-Gerichtshofs hat also (vorerst) keine rechtlichen Folgen ...
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