Stehen vor der eigenen Hauseinfahrt, Handyparken, Elektroautos oder wann sind 15 Minuten in der Kurzparkzone tatsächlich kostenlos? Wir haben die Antworten.
Seit März gelten die Kurzparkzonen flächendeckend, in den Innenbezirken gibt es sie seit Jahrzehnten. Dennoch halten sich hartnäckig prominente Irrtümer. ÖAMTC-Chefjurist Nikolaus Authried klärt die fünf häufigsten Gedankenfehler auf:
1. Handyparken: „Sobald ich den Parkschein gelöst habe, kann ich mein Auto verlassen.“ Falsch. Gültig ist der Fahrschein erst, wenn die Buchung bestätigt wurde. Daher: Immer so lange beim Fahrzeug warten, bis am Display die Bestätigung erscheint.
2. Einfahrten: „Vor meiner eigenen Hauseinfahrt kann ich mein Auto abstellen - hier gilt die Kurzparkzone für mich nicht.“ Falsch. Zwar dürfen Hauseigentümer oder Mieter vor der eigenen Einfahrt stehen. Allerdings: Befindet sich diese Einfahrt in einer Kurzparkzone, gilt die Kurzparkzonenregelung auch für sie. In diesem Fall muss die Gebühr (Pickerl oder Parkschein) bezahlt werden. „Bei Verstoß droht sonst eine Strafe“, so Verkehrsexperte Authried.
3. Parkschein für 15 Minuten: „Ich kann in Kurzparkzonen 15 Minuten ohne Parkschein kostenlos parken.“ Stimmt nur bedingt: Es gibt zwar diese Möglichkeit, eine Parkscheibe oder ein handgeschriebener Zettel reichen nicht. Es muss ein entsprechender Parkschein hinterlegt oder gebucht sein.
4. Elektrofahrzeug: „Mit meinem E-Auto darf ich gratis parken.“ Nein. Für Elektroautos gibt es in Wien keine Sonderregelung - bis auf eine: Während der Dauer des Ladevorgangs an einer E-Tankstelle ist keine Gebühr zu entrichten.
5. Parkscheibe: „Ich kann jedes erhältliche Modell benutzen.“ Falsch. Die Scheibe muss über ein Ziffernblatt samt Zeiger verfügen und die Ankunft muss auf eine Viertelstunde genau angezeigt werden. Halbstündlich reicht nicht.
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