Obwohl sich Österreich damit rühmt, schon lange auf erneuerbare Energien zu setzen, sind auch hierzulande die Strompreise in schwindelnde Höhen gestiegen. Dies müsste jedoch nicht so sein, zeigte sich nun E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch überzeugt - tatsächlich hätten die Energieerzeuger „unternehmerischen Spielraum“, so seine Erklärung. Auch die Agenda-Austria hält den Preis für gestaltbar.
Schon lange ist die Energiebranche in Österreich sehr stolz darauf, einen großen Teil des Energiebedarfs aus Wasserkraft zu decken. Mit den explodierenden Gaspreisen sind jedoch auch die Stromtarife massiv angestiegen, die mit „100 Prozent Wasserkraft“ beworben werden - das sorgte bei vielen Kunden für Unverständnis.
„Letztes Kraftwerk“ bestimmt den Preis
Die Erklärung dazu: Der Strompreis wird durch die sogenannte Merit-Order bestimmt. Das bedeutet, dass das „letzte“ und somit teuerste Kraftwerk, dessen Angebot bei der Großhandels-Auktion angenommen wird, den Strompreis am Markt bestimmt - und da diese Kraftwerke meist mit Gas betrieben werden, ist der Preis zuletzt derart rasant gestiegen.
Die Energieunternehmen argumentieren daher damit, dass sie - trotz derzeit massiver Gewinne - nicht günstiger anbieten dürften. Aus Sicht von Urbantschitsch würde es jedoch nicht als Untreue gelten, würden Energieerzeuger Strom günstiger verkaufen, als es im Großhandel möglich ist. Das „sehe ich nicht“, sagt er den „Salzburger Nachrichten“.
Strom zum Einheitspreis „nicht vorgegeben“
Auch der Leiter der liberalen Denkfabrik Agenda Austria, Franz Schellhorn, hatte bei einer Diskussion am Mittwoch gemeint, der Preis sei gestaltbar. „Dass der Verbund Strom zum Einheitspreis anbieten muss, ist nicht vorgegeben“, sagte Schellhorn. Die Regierung könnte sich, bevor sie über Sonderdividenden oder Sondersteuern nachdenkt, auch die Frage stellen, ob das Marktdesign richtig und der Wettbewerb auf dem Strommarkt ausreichend ist.
„Es gibt keine einfache Lösung“, sagt der Regulator und schließt weiter „eine Branchenuntersuchung nicht aus“. Dabei würden die Wettbewerbshüter prüfen, ob es strukturelle Marktprobleme gibt oder aber auch Wettbewerbsverstöße vorliegen. Experten fürchten jedoch, dass das zahme österreichische Kartellrecht zu wenig Anhaltspunkte gegen gewisse Praktiken bietet.
Nachzahlung darf auch abgestottert werden
Wer bereits jetzt von einer massiven Nachzahlung betroffen ist, bekommt nun zumindest eine kleine Erleichterung: Wie die E-Control mittels Verordnung am Donnerstag festgelegt hat, darf eine solche nämlich auch in Raten gezahlt werden - dazu bedarf es keine gesonderte Vereinbarung mit dem Energieanbieter, stellte die Regulierungsbehörde klar.
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