Der Amtsschimmel scheut den Galopp: Ein syrischer Asylwerber (19) soll, wie berichtet, im oberösterreichischen Bezirk Steyr ein ukrainisches Flüchtlingsmädchen (15) vergewaltigt haben, doch es wurde keine U-Haft beantragt. Die Staatsanwaltschaft Steyr rechtfertigt, warum er noch frei ist. Inzwischen wurde der Verdächtige vom Land verlegt.
In Polizeikreisen ist die Empörung über die mutmaßliche Nachlässigkeit der Steyrer Anklagebehörde groß. Die Gesetzeshüter verstehen nicht, dass ein derartig massiver Vergewaltigungsvorwurf nicht ausreicht, dass der Verdächtige in Untersuchungshaft genommen wird. Dem syrischen Asylwerber (19) wird vorgeworfen, am Mittwochabend ein ukrainisches Flüchtlingsmädchen (15), das leicht alkoholisiert war, auf eine Bahnböschung gezerrt und dort brutal vergewaltigt zu haben.
Verdächtiger vorerst auf freiem Fuß
Die Polizei erstattete telefonisch bei der Staatsanwaltschaft Steyr Anzeige. Vom Journaldienst wurden Ermittlungsaufträge wie die Einvernahme der Beteiligten und eine Untersuchung des mutmaßlichen Opfers im Krankenhaus in Auftrag gegeben, aber auch entschieden, dass der Verdächtige vorerst auf freiem Fuß bleiben dürfe.
Nur mündlicher Bericht
Staatsanwaltschaftssprecherin Julia Rauscher sagt: „Nach wie vor liegen uns keine schriftlichen Berichte der Polizei vor. Es gab nur einen mündlichen Bericht, dass ein Tatverdacht vorliegen. Der wurde von unserem Journaldienst aber nicht als so dringlich beurteilt, dass eine Untersuchungshaft beantragen werden müsse.“
Damit ist freilich nicht ausgeschlossen, dass es bei Vorliegen der Ermittlungsergebnisse anders aussehen kann. Wir gehen davon aus, dass wir am Montag einen Akt vorliegen haben. Dann wird auch ein Sachbearbeiter für diese Anzeige bestellt werden.
Staatsanwältin Julia Rauscher
Zumindest verlegt
Zumindest beim Quartiergeber, dem Land Oberösterreich, wurde aufgrund der Bitte der Polizei inzwischen reagiert. Am Freitag wurde der Verdächtige in eine weit entfernte Unterkunft verlegt.
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