Arbeitsverhältnisse dauern selten nicht ein Leben lang. Werden Arbeitsverträge gekündigt, gilt es dabei einiges zu beachten. Rechtsanwalt Ralf Wenzel aus Innsbruck klärt auf.
Die Kündigung eines Arbeitsvertrages ist mit verschiedenen Rechtsfolgen verbunden. Daher ist wichtig zu wissen, welche Fristen und Termine bei einer Kündigung einzuhalten und ob Formvorschriften zu beachten sind und welche Rechte und Pflichten während der Kündigungsfrist bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses bestehen.
Was es zu befolgen gilt
Mit einer Kündigung kann ein grundsätzlich unbefristeter Arbeitsvertrag unter Einhaltung bestimmter Fristen und Termine beendet werden. Die Kündigung ist grundsätzlich an keine Formvorschriften gebunden, außer im Arbeitsvertrag oder im Kollektivvertrag ist etwas anderes geregelt. Es ist aber immer zu empfehlen, zu Beweiszwecken schriftlich zu kündigen. Die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist hängt grundsätzlich von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich mit dem letzten Tag eines Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Kündigungsfristen können vertraglich nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abgeändert werden. Mit 01.10.2021 wurden die Kündigungsfristen der Arbeiter und Angestellten angeglichen.
Dr. Ralf Wenzel ist Rechtsanwalt in Innsbruck.
Eine Kündigung muss grundsätzlich nicht begründet werden. Dennoch kann unter gewissen Umständen eine Kündigung wegen Sozialwidrigkeit oder wegen eines verpönten Kündigungsmotivs gerichtlich angefochten werden.
Beratung ist wichtig
Es ist jedenfalls ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, wenn Sie mit einer Kündigung nicht einverstanden oder der Meinung sind, dass diese frist- oder terminwidrig erfolgt ist. In einem solchen Fall besteht ein Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung. Wenn ein Arbeitsnehmer frist- oder terminwidrig kündigt, wird er möglicherweise schadenersatzpflichtig.
Wenn Sie die Kündigung durch Ihren Arbeitgeber erhalten, ist es wichtig, die Einhaltung der Kündigungsfristen und -termine zu überprüfen. Sollte Ihnen eine Kündigungsentschädigung zustehen, können Sie diese mit anwaltlicher Hilfe außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht durchsetzen.
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