Trotz der Lockerung, die die Luftsicherheitsagentur EASA und die EU-Gesundheitsbehörde ECDC bekannt gegeben haben, gilt in Flugzeugen von und nach Österreich weiterhin die Maskenpflicht. Noch ...
Die Urlaubssaison steht vor der Tür, und gerade rechtzeitig vor der großen Reisewelle lockerte die EU die Covid-Bestimmungen für Fluggäste. Seit Montag kann auf das Masketragen auf allen Flughäfen und an Bord von Flugzeugen verzichtet werden. Aber wirklich in allen Flugzeugen? Ob im Flieger eine Maske getragen werden muss oder nicht, wird nicht von einer Airline vorgegeben, sondern richtet sich nach den jeweiligen nationalen und behördlichen Bestimmungen. Was heißt das also in der Praxis?
Die Lockerung der Maskenpflicht ist eine EU-Empfehlung, die in einer nationalen Verordnung wiedergegeben werden muss, um auch in Österreich zu gelten.
Austrian Airlines
Die „Krone“ hat dazu bei Austrian Airlines nachgefragt. „Die Lockerung der Maskenpflicht ist eine EU-Empfehlung, die in einer nationalen Verordnung wiedergegeben werden muss, um auch in Österreich zu gelten.“ Gemäß der aktuell gültigen österreichischen Verordnung gilt daher nach wie vor das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske.
Neben Österreich gilt auch in wichtigen Tourismuszielen wie Deutschland, Spanien, Griechenland, Portugal und Italien weiterhin die Maskenpflicht. Der Chef der AUA-Mutter Lufthansa, Carsten Spohr, rechnete zuletzt mit einem baldigen Aus der Maskenpflicht in der Luft.
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