So kann man sich täuschen: „Es geht ja doch: Das Land Oberösterreich macht einen ersten Schritt zur Absicherung der freien Seezugänge“, jubelten die Grünen im September 2016. Sie freuten sich damals darüber, dass in Unterach am Attersee ein neuer Badeplatz entstehen und dafür ein Grundstück angekauft werden soll. Was aber dann danach mit diesem Seeufer-Grundstück passierte, welche zweifelhafte Rolle ein damaliger, heute in anderer hoher Funktion noch aktiver ÖVP-Landesrat dabei spielte und wie eine mindestens 600.000 Euro wertvolle Bootshütte dabei zu einer Art „Wanderpokal“ wurde, das steht in einem brisanten Prüfbericht des Lansdesrechnungshofes, der auf Initiative der später erzürnten Grünen entstanden ist. Die „Krone“ ist dabei, ihn auszuwerten und die Highlights für Sie aufzubereiten. Das heißt, dieser Bericht wird nach und nach länger und (hoffentlich) auch spannender. Dranbleiben zahlt sich aus!
Die Grünen haben den vom LRH geprüften Sachverhalt in einem Hintergrundpapier verständlich aufbereitet. Die Geschichte beginnt so: „Der Eigentümer eines 6000m2 großes, wunderschönen Seegrundstückes am Attersee im Zentrum von Unterrach verkauft dieses an die Gemeinde. Er wünscht ausdrücklich, dass das Seegrundstück im öffentlichen Eigentum und vor allem der Öffentlichkeit zugänglich bliebt. Er verkauft es daher ganz bewusst nicht an einen privaten Investor, obwohl er dort einen deutlich höheren Preis erzielen könnte. Der Verkäufer akzeptiert die von der Gemeinde gebotenen 1,6 Mio. Euro für das Grundstück, wissend, dass dieser Preis unter dem Marktwert liegt.“
Land OÖ will diesen freien Seezugang
“Das Land OÖ schießt der Gemeinde 50 Prozent des Kaufpreises zu und fördert den Ankauf des Grundstückes durch die Gemeinde mit 800.000 Euro. Der Grund für die Förderung ist die Erweiterung der öffentlichen Seezugänge für die Bevölkerung. Dies betont zuständige Landesrat Max Hiegelsberger in einer Pressemitteilung damals. Der ausdrückliche Wunsch des Verkäufers steht auch in den Akten des Landes OÖ und im Antrag der Gemeinde auf Bedarfszuweisungsmittel.“
Es folgt ein Immo-Deal, der ein Problem schafft
Wie es weitergging, erzählen die Grünen so: „Nicht vermerkt ist diese Wahrung des Öffentlichen Seezugangs jedoch im Kaufvertrag zwischen der Gemeinde und dem Verkäufer. Womit auch die Gemeinde sich nicht zu einer bestimmen Verwendung des Grundstücks verpflichtet. Dies ist der Dreh- und Angelpunkt eines weitreichenden Immo-Deals zwischen der Gemeinde dem Investor „OS Immo GmbH“. Denn ein Drittel des Grundstücks wurde zwar nicht verkauft, jedoch an den Investor unbefristet verpachtet. Dieser will an anderer Stelle ein neues Hotel errichten (Areal Georgshof). Da dieses Areal aber über keinen Seezugang verfügt, soll den Hotelgästen exklusiver Seezugang an jenem Seegrundstück der Gemeinde verschafft werden, dessen Ankauf vom Land OÖ gefördert wurde. Der Immo-Reigen zwischen Bürgermeister und dem Investor wird weiter fortgesetzt. Denn die Gemeinde erwirbt vom Investor das Areal „Goldener Anker“ und auch dieser Ankauf wird vom Land OÖ aus Ihrem Ressort mit 2 Mio. Euro gefördert.“
Ein Bootshaus wurde de facto verschenkt
Damit nicht genug: „Mittlerweile ist bekannt, dass der Bürgermeister der Gemeinde Unterach ein auf dem Grundstück befindliches Bootshaus dem Unternehmer de facto geschenkt hat. Ein Bootshaus, dessen Marktwert weit über den vom Investor angegebenen 600.000 Euro liegen dürfte und Teil der geförderten Liegenschaft ist.“
Umfangreiche Prüfung durch den Rechnungshof
Auf Initiative der Grünen hat der Landesrechnungshof diese Vorgänge penibel geprüft - und dabei einige Ungereimtheiten festgestellt, insbesondere bei der Förderung durch das Land Oberösterreich und hinsichtlich der zu Unrecht weitergegebenen Bootshütte. Der grüne Klubobmann Severin Mayr fasst das Prüfergebnis nun so zusammen: „Alles, was wir in der Causa Unterach befürchtet haben, ist nicht nur eingetreten, sondern noch wesentlich dramatischer als wir vermutet haben: Der Bericht des LRH legt auf 117 Seiten einen Akt der politischen Verantwortungslosigkeit bloß“, so Mayr. „Was wir hier sehen, sind ein willkürliches Vorgehen entgegen der Meinung der Fachabteilung, unseriöse Geschäftsanbahnungen, kurz: ein System aus Willkür, Unprofessionalität und Intransparenz.“ Politische Verantwortung dafür trage der damals zuständige ÖVP-Landesrat Hiegelsberger: „In Unterach hat das Land OÖ also Millionen an Steuergeld dafür gezahlt, dass die Bevölkerung wertvollen Badeplatz verliert. Dass der damalige Landesrat die Landesförderung defacto als Blankoscheck und ohne Auflagen überwiesen hatte ist skandalös.“ Das Fazit: „Jetzt muss alles dafür getan werden, dass der Badeplatz in Unterach für die Bevölkerung öffentlich zugänglich bleibt, anderfalls müsse eine Rückzahlung der Steuergelder durch die Gemeinde das Ziel sein. Denn diese wurden eindeutig entgegen dem klaren öffentlichen Interesse eingesetzt, wie der LRH bestätigt“ fordert der Grüne Klubobmann Mayr die Landesregierung auf, hier umgehend für Klarheit zu sorgen.
Willkür bei den Landesförderungen für Ankauf
Ein zentraler Kritikpunkt im Prüfbericht des Landesrechnungshofes betrifft den heutigen Landtagspräsidenten Max Hiegelsberger, der einst als Gemeindereferent mitmischte. So heißt es in einer „amtlichen“ Zusammenfassung des Prüfberichts: „Bei beiden Grundstücksankäufen war die Höhe der zugesagten BZ-Mittel willkürlich bemessen. Die Richtlinien der Gemeindefinanzierung Neu sind für derartige Sonder-finanzierungen zu unklar und sollten grundlegend überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang könnte auch der freie Zugang zu den oö. Seen durch die Zweckwidmung von BZ-Mitteln gestärkt werden. Die Finanzierungszusage für das Areal Goldener Anker durch den politischen Referenten erfolgte überdies ganz ohne Bedarfsprüfung durch die zuständige Fachabteilung. Aufgrund unrichtiger Angaben der Gemeinde ist bei beiden Projekten nicht auszuschließen, dass seitens des Landes OÖ Rückforderungsansprüche bestehen.“
Herkulesaufgabe für die Gemeinde Unterach
Weiter hei´ßt esx in der Zuisammenfassung: „An Unterach selbst zahlte das Land für das Areal Goldener Anker bereits 1,6 Millionen Euro an BZ-Mitteln; die Gemeinde kann die Gelder derzeit teilweise nicht für Darlehenszwecke verwenden. Sie ist aber durch die Grundstücksankäufe hoch verschuldet und steht vor der finanziellen Herkulesaufgabe, das Areal Goldener Anker zu entwickeln. Die Gemeinde kann zudem entgegen ihrer ursprünglichen Annahme nicht über die Bootshütte beim Naturbadeplatz verfügen, deren Abtragung und Versetzung sie im Rahmen eines Baulandsicherungsvertrages mit dem Immobilieninvestor vereinbart hat.“
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