Durch den Krieg in der Ukraine und die Sanktionen gegen Russland besteht die Möglichkeit, dass Putin das Gas abdreht und es zu Knappheit kommt. Im Krisenfall könnte es dann zu Energielenkungsmaßnahmen kommen: Der Staat könnte Unternehmen zwingen, gespeichertes Gas freizugeben. Eine von der türkis-grünen Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetzesnovelle soll nun dafür sorgen, dass die Betriebe im Krisenfall über ihre Gasreserven selbst verfügen können - zumindest in einem ersten Schritt.
Große Industriebetriebe, die eigenständig Erdgas kaufen und einspeichern, werden durch die geplante Gesetzesänderung auch bei einer Energielenkung zunächst nicht dazu verpflichtet, seinen Verbrauch zu drosseln. Sie können mit ihren Reserven weiter produzieren. Erst wenn es die „Systemstabilität“ erfordere, greife der Staat auch auf diese Reserven zu, um die Versorgung von geschützten Kunden und der systemkritischen Infrastruktur des Landes aufrechtzuerhalten, erklärte das Bundeskanzleramt in einer Aussendung.
Zugriff nur im „absoluten Krisenfall“
Das geschehe nur im „absoluten Krisenfall“, betont Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP): „Als Bundesregierung werden wir weiterhin alles dafür tun, dass ein solcher Fall nicht eintritt und die Gasversorgung für Haushalte und Betriebe ohne staatliche Lenkungsmaßnahmen sichergestellt ist.“ Sollte es zu einem Zugriff kommen, steht den Betrieben eine Entschädigung zu, das verwendete Gas wird vom Staat finanziell abgegolten. Durch die gesetzlich festgeschriebene Entschädigung garantiere man Sicherheit, so Nehammer.
Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) verwies darauf, dass auch der Staat erstmals selbst Gas einspeichere, als „eiserne Reserve für den Notfall“. Auch die Betriebe könnten durch die Einspeicherung von Gas ihren Beitrag leisten. „Mit dieser Gesetzesänderung geben wir den großen Industrieunternehmen in Österreich die Sicherheit, die sie brauchen, um Erdgas einzuspeichern.“
Maßnahmen für drei Jahre geplant
Vorerst sollen die beiden Maßnahmen auf drei Jahre befristet sein. Sie gelten für eine eingespeicherte Menge von bis zur Hälfte des eigenen Jahresverbrauchs. So soll sichergestellt werden, dass nicht riesige Gasmengen gehortet werden und zu wenig Speicherkapazität für andere Kunden zur Verfügung steht, heißt es aus dem Bundeskanzleramt. Ähnliche Regelungen gebe es schon bisher bei Kohle und Öl. Jetzt würden sie auch auf Erdgas ausgeweitet.
Änderung soll am Donnerstag beschlossen werden
Die Novelle des Energielenkungsgesetzes wurde bereits durch den Finanzausschuss im Nationalrat auch mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und Grünen sowie von SPÖ und NEOS angenommen. Am Donnerstag soll die Änderung im Nationalratsplenum behandelt werden. Für den endgültigen Beschluss ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig, die Regierung braucht also mindestens die Stimmen der SPÖ.
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