Der Espresso an der ersten Raststation, der Strand, die Pizza - Italien ist auch heuer wieder eine der Top-Reisedestinationen für den Sommerurlaub. Die schönen Erinnerungen an vergangene Urlaube verfliegen aber rasch, wenn Jahre später eine Aufforderung zur Mautnachzahlung im Postkasten landet. Dann ist zunächst die Frage: Zahlen oder nicht zahlen?
Diese Maut-Nachforderungen reichen teilweise viele Jahre zurück, berichtet der ÖAMTC aus dem Alltag der Klub-Rechtsberatung, wo sich derzeit diesbezügliche Anfrage häufen. „Teilweise bis 2015. „Wir raten in den meisten Fällen trotzdem zur Zahlung, da in Italien solche Forderungen erst nach zehn Jahren verjähren“, so Klub-Juristin Verena Pronebner.
Die derzeit häufigen Maut-Nachforderungen wegen Nicht-Bezahlens der streckenabhängigen Autobahngebühr werden häufig von einem Inkassobüro verschickt. Die Beträge liegen zwischen zehn und 130 Euro. „Viele Mitglieder glauben, dass sie die Maut bezahlt hätten, weil sich der Schranken geöffnet hat und eine freie Durchfahrt möglich war. Allerdings öffnen sich die Schranken und lassen die Autofahrer passieren, auch wenn kein Maut-Betrag abgebucht oder die falsche Spur (z. B. für Telepass-Inhaber) benutzt wurde. Dadurch soll Stau auf der Autobahn verhindert werden. Auch die Eintreibung über Inkassobüros ist in Italien möglich und üblich“, sagt die Juristin. „Kann man also nicht beweisen, dass die Mautgebühr vor Jahren bezahlt wurde, muss man leider jetzt nachzahlen“, so Pronebner.
Nicht zu viel Zeit lassen
Nicht alle italienischen Anschreiben mit Forderungen betreffen nicht entrichtete Maut. In jedem Fall gilt: Bekommt man ein Schreiben aus Italien zugeschickt, sollte man zuerst prüfen, ob die Forderung plausibel ist - also ob der angegebene Zeitpunkt mit dem Italienurlaub übereinstimmt. Dann versucht man den Grund des Schreibens herauszufinden: Wird zum Beispiel eine Geschwindigkeitsübertretung vorgeworfen oder die verbotene Einfahrt in eine verkehrsberuhigte Zone (zona a traffico limitato), dann handelt es sich um eine Polizeistrafe und man muss rasch handeln. Diese muss binnen 360 Tagen zugestellt werden und meist hat man die Möglichkeit, einen reduzierten Strafbetrag innerhalb von fünf Tagen zu bezahlen.
Quittungen aufbewahren!
Um nicht Jahre später von einer Forderung überrumpelt zu werden und eine Bezahlung nachweisen zu können, sollten Quittungen aufbewahrt werden. Im Zweifelsfall ist es hilfreich, wenn man sich als Mitglied an die Rechtsberatung eines Automobilklubs wenden kann.
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