Eine 16-jährige Nigerianerin, die zu Unrecht abgeschoben worden ist, fordert nun 100.000 Euro Schadenersatz von der Republik, weil sie zwei Berufsjahre verloren habe. Die junge Frau lebte legal in Österreich, ihre Mutter arbeitete bei der nigerianischen Botschaft. Sie, ihre Zwillingsschwester und ihr 14-jähriger Bruder stellten im Februar 2018 den Antrag auf ein Schülervisum. Die Mutter beendete ihr Arbeitsverhältnis mit der Botschaft.
Das Gesetz sieht vor, dass Antragsteller den rechtskräftigen Ausgang eines solchen Aufenthaltsverfahrens im Inland abwarten dürfen. Doch die Fremdenpolizei handelte in diesem Fall sofort und schob die Familie rasch nach Nigeria ab, wie der „Falter“ in seiner aktuellen Ausgabe berichtet.
Bundesverwaltungsgericht gab Teenager Recht
In Afrika entdeckte die Frau, dass sie schwanger geworden war - von ihrem österreichischen Freund. Sie und ihre Geschwister erhoben Beschwerde gegen die Abschiebung. Die Richterin am Bundesverwaltungsgerichtshof (BVwG) gab ihr nicht nur Recht, sondern rügte auch das Bundesamt für Asyl- und Fremdenwesen. „Für die erkennende Richterin geht aus der Begründung der belangten Behörde kein Sachverhalt hervor, der auch nur im Ansatz (die Abschiebung, Anm.) erlauben würde.“
Im Gegenteil: „Bei einer Gesamtbetrachtung sticht ins Auge, dass die Beschwerdeführer unbescholten sind, dass es sich um drei Kinder handelt, deren Verfahren (...) noch nicht entschieden wurden, und dass die Kinder in der österreichischen Gesellschaft aufgrund der Aktenlage integriert erscheinen.“
Anwältin der Schülerin fordert 100.000 Euro
Nur wenige Monate später, im September 2019, reiste die junge Frau mit Schülervisum wieder nach Österreich zurück. Die Schülerin gebar ihr Kind in Wien, ihre Geschwister kamen erst später nach. Ihre Anwältin fordert nun rund 100.000 Euro von der Republik. Die Kinder hätten in Nigeria hohe Kosten für Wohnung, Nachhilfe, Computer und Möbel tragen müssen, so die Juristin.
Aber vor allem hätten sie zwei Schuljahre verloren, da sie von der Schule abgemeldet worden waren, argumentiert die Anwältin der Betroffenen. Ein Einstieg sei nicht mehr gestattet gewesen. Die junge Frau macht nun die Abendmatura, der Eintritt ins Studium und somit ins Berufsleben (sie will Pharmazeutin werden) sei um zwei Jahre verzögert. Ihr Verdienstentgang als Angestellte in zwei Jahren: rund 70.000 Euro.
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