„Krone“-Ombudsfrau

Nur versichert zum Traualtar? Wir sagen es Ihnen!

Ombudsfrau
19.06.2022 17:03

In zweieinhalb Monaten läuten die Hochzeitsglocken für Birgit und Felix. Die Feier ist organisiert. Nun stehen die beiden vor der Frage, ob sie für ihren großen Tag eine Versicherung abschließen. Die zahlt, falls jemand krank wird, Regen die Party im Freien verhindert oder ein Gast den Parkettboden zerstört. Die Ombudsfrau hat für das künftige Brautpaar die Antwort.

Sich damit auseinanderzusetzen, was man im Fall des Falles macht, schadet nicht. Das wissen auch Versicherungen, die Hochzeits- oder Veranstaltungsversicherungen im Programm haben. Angeboten werden Storno-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen. Für Risiken wie Unfall bzw. Erkrankung des Brautpaars, Verwandter oder besonderer Hochzeitsgäste wie Trauzeugen. Wie hoch die Prämie ist, hängt oft von den Gesamtkosten ab.

Was eine Hochzeitsversicherung kostet
Bei einer Feier um 10.000 Euro bekommt man eine Versicherung schon ab 200 Euro. Wiederum von Datum und Ort, an dem „Ja“ gesagt wird, hängen die Kosten für eine Wetterversicherung ab. Zu beachten ist auch, dass die Polizze in der Regel eine bestimmte Zeit vorher abgeschlossen werden muss. Einfache Veranstalterversicherungen, die Haftpflicht und Rechtsschutz umfassen, erhält man schon ab 110 Euro. Je nach Zusatzwünschen (Haftung für Garderobe, o. Ä.) erhöhen sich die Kosten.

Nicht jedes Risiko ist versicherbar
Es gibt auch Ausschlussgründe. Liegt etwa eine Erkrankung schon bei Abschluss der Polizze vor oder wurde diese in einem bestimmten Zeitraum vor der Hochzeit behandelt, ist dieses Risiko meist nicht versicherbar. Wer mehr Geld in die Hand nimmt, kann beispielsweise den Ausfall von Dienstleistern wie Caterer bzw. Fotograf oder die Unbenutzbarkeit der Location absichern. Und: Mittlerweile kann man sich sogar gegen Schlechtwetter versichern.

Bisher haben Birgit und Felix für ihre Hochzeit an alles gedacht. Auch an eine Versicherung. (Bild: Klemens Groh)
Bisher haben Birgit und Felix für ihre Hochzeit an alles gedacht. Auch an eine Versicherung.

Wenn der „Himmel weint“, kann es Geld regnen
Regnet es am Tag der Trauung, bekommt man zwar keinen Sonnenschein, aber Bares als Entschädigung. Voraussetzung: Dass es am Tag der Hochzeit über einen bestimmten Zeitraum eine bestimmte Menge regnet. Ein Beispiel: ab mittags, über sechs Stunden verteilt, mindestens 7,5 Liter pro Quadratmeter. Doch wie wahrscheinlich ist, dass der Geldregen kommt?

Wetterversicherung: Die Einschätzung des Experten
„Die Wahrscheinlichkeit, die Versicherung ausbezahlt zu bekommen, liegt bei ungefähr zwei Prozent“, so Alexander Orlik von der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik. Für Wien hieße das: Wenn von 1. April bis 30. September täglich eine versicherte Hochzeit stattfindet, regnet es nur an drei dieser Termine genug, dass die Entschädigung bezahlt wird.

Was man jedenfalls machen sollte
In jedem Fall abschließen sollte man eine Haftpflichtversicherung. „Weil immer etwas passieren kann und man dann zumindest versichert ist“, erklärt Maryam Yeganehfar, die eine Eventagentur leitet. Ob kaputte Böden im Tanzbereich, Flecken auf Teppichen oder Schäden an Wänden, Fenstern oder Türen - all das sei schon vorgekommen.

Tipps von der Eventmanagerin
Wer für so einen Fall nicht vorgesorgt habe, muss allfällige Schäden selbst übernehmen. Yeganehfar, die auch Expertin in Sachen Hochzeitsorganisation ist, hat wichtige Tipps, worauf Paare beim Organisieren ihres Festes achten sollten.

(Bild: stock.adobe.com, Krone KREATIV)

Wichtig sei, die Nerven nicht wegzuschmeißen, wenn etwas schiefgeht. „Die Gäste kennen ja den exakten Ablauf der Hochzeit nicht und werden nie wissen, wenn etwas nicht ganz so läuft, wie es eigentlich geplant war.“

Wofür sich Birgit und Felix entscheiden
Fazit: Eine Haftpflichtversicherung ist zu empfehlen, die auch Birgit und Felix abschließen werden. Darüber hinaus muss jedes Paar für sich entscheiden, ob man sich außerdem gegen weitere Risiken versichert. Immer wichtig: Bedingungen lesen und lieber vorher Zeit investieren, als später über eine unerwartete Leistungsablehnung ärgern. Dann kann es beruhigt zum Traualtar gehen. Für die Ehe gibt es ja ohnehin keine Versicherung.

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