Bund und Länder haben sich am Freitag auf eine neue 15a-Vereinbarung zur Kinderbetreuung geeinigt. Die neun Landeshauptleute unterzeichneten am Vormittag bei der Landeshauptleutekonferenz in Bregenz ein neues Papier, das bis Donnerstag verhandelt worden war. In den kommenden fünf Jahren werden nun jährlich 200 Millionen Euro in die Elementarpädagogik fließen. Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) sprach von einem Meilenstein in der Frauen- und Familienpolitik.
Grundzüge der Einigung waren bereits am Vorabend der Konferenz bekannt geworden. Eine Einigung war deshalb „dringend“ notwendig, weil die aktuelle Regelung Ende August ausläuft. Zuletzt hatten die Länder noch 125 Millionen (2018/19) bzw. 142,5 Millionen (2019/20 bzw. 2021/22) vom Bund erhalten. Die Mittel, die bis 2027 an die Länder gehen, sind für Kindergarten-Pflichtjahr, Ausbau des Angebots und Sprachförderung vorgesehen.
Länder können Geld flexibler einsetzten
Zudem können die Länder diese Gelder flexibler als bisher einsetzen. 80 Millionen Euro jährlich sind für das Pflichtjahr reserviert (bisher 70 Mio. Euro jährlich), bei den übrigen 120 Millionen Euro ist weiter eine Kofinanzierung von Bund und Ländern vorgesehen. Etwa die Hälfte davon wird in den Ausbau des Angebots gehen, vor allem für die Unter-Dreijährigen, sowie etwa ein Fünftel für die sprachliche Frühförderung. 30 Prozent (bisher waren es zehn Prozent) davon soll in den beiden Bereichen flexibel einsetzbar sein.
„Es war klar und wichtig, dass wir eine Folgevereinbarung brauchen“, stellte Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) als aktueller Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz fest. Die getroffene Lösung werde sich insbesondere auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auswirken. Das wurde von Familienministerin Raab unterstrichen. „Wir müssen in die Fläche und in die Wahlfreiheit kommen“, betonte sie.
Die Förderung der Institutionen hänge etwa an der Flexibilität der Öffnungszeiten (45 oder mehr Stunden pro Woche; mindestens 47 Wochen pro Jahr), so die Ministerin. Bei den Unter-Dreijährigen liege die Betreuungsquote bei 29,9 Prozent, diesen Wert wolle man verbessern. Die sprachliche Frühförderung sei auch angesichts von 70.000 Flüchtlingen aus der Ukraine wichtig, sagte Raab.
Raab „bedauert“ Aus für Kopftuchverbot
Nicht mehr enthalten ist in der 15a-Vereinbarung die Länderverpflichtung zu einem Kopftuchverbot in Kindergärten. Raab bedauerte ein entsprechendes Urteil des Verfassungsgerichtshofs, hielt aber fest: Ein Kopftuchverbot im Elementarbereich wäre rechtswidrig. „Ich halte es für grundsätzlich falsch, wenn Vier- und Fünfjährige ein Kopftuch tragen. Aber wir leben in einem Rechtsstaat“, so Raab.
Dass von der ursprünglich geforderten „Kindermilliarde“ pro Jahr „nur“ 200 Millionen Euro übriggeblieben sind, wollte sich die Ministerin nicht schlechtreden lassen. Es werde so viel Geld „wie noch nie“ in die Elementarpädagogik investiert, erklärte sie.
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